: Verwaltungsgericht Karlsruhe
Dienstgebäude Nördliche Hildapromenade 1
(Hier befinden sich die Sitzungssäle 1, 2 und 5)
Pressemitteilung
Karlsruhe, 01.04.2026
Verlust des EU-Freizügigkeitsrechts nach Verurteilung wegen Enkeltrickbetrugs rechtmäßig
Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat mit nun zugestelltem Urteil vom 24. März die Klage eines polnischen Staatsangehörigen gegen die durch das Regierungspräsidium Karlsruhe ausgesprochene Feststellung des Verlusts seines unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts abgewiesen. Der Kläger war in der Bundesrepublik Deutschland erheblich straffällig geworden, insbesondere wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs.