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Wie die das Verwaltungsgericht Karlsruhe Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Videoüberwachung von Gebäuden verarbeitet

(Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung)

Das Gericht verarbeitet auch im Rahmen der Videoüberwachung von Gebäuden personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind insbesondere Bildaufnahmen Ihrer Person und mit der Bildaufnahme im Zusammenhang stehende, ihre Person betreffende Sachverhalte. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitung genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,

  • an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
  • auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
  • wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
  • welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber der Justiz haben.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung bei der Videoüberwachung von Gebäuden verantwortlich und an wen kann ich mich wenden

a) Verantwortliche Stelle

Diese Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der Justizverwaltung durch das

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 1, 76133 Karlsruhe
Tel.: 0721/926-2185, E-Mail: poststelle@vgkarlsruhe.justiz.bwl.de

 als verantwortlicher Stelle im Sinne von Artikel 4 Nr. 7, Artikel 13 Absatz 1 Buchst. a) und Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a) DS-GVO.


b) Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht: die oder der behördliche Datenschutzbeauftragte

Es gibt eine für den Datenschutz zuständige Person, an die Sie sich bei datenschutzrechtlichen Fragen wenden können:

Der Datenschutzbeauftragte für die Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Schubertstr. 11, 68165 Mannheim
Tel.: 0621/292-4615, E-Mail: Datenschutz@VGHMannheim.justiz.bwl.de

Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen in Verwaltungsangelegenheiten zuständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zu Gerichtsverfahren geben und keine Rechtsberatung erteilen.

2. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten?

Im Rahmen der Videoüberwachung von Gebäuden verarbeitet die Justiz personenbezogene Daten zum Zweck der Ausübung des Hausrechts und der Gebäude- und Personensicherheit im Rahmen der Justizverwaltung. 

Ihre personenbezogenen Daten werden insoweit allerdings nur verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben der Justiz oder in Ausübung des Hausrechts im Einzelfall erforderlich ist, um Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum von Personen, die sich im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhalten, zu schützen und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen überwiegen, oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben.

3. Kategorien der Verarbeitung personenbezogener Daten

Zum Zweck der Gebäudesicherheit und der Ausübung des Hausrechts werden insbesondere mit Uhrzeiten versehene Videoaufzeichnungen von Personen in Gerichtsgebäuden oder im unmittelbaren Umfeld von Gerichtsgebäuden – einschließlich von Standbildern – verarbeitet sowie die Personaldaten nebst Lichtbild von Personen, die mit einem Hausverbot belegt wurden. 

4. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e), Absatz 3 DS-GVO in Verbindung mit § 18 des Landesdatenschutzgesetzes.

5. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?

Als Empfänger der personenbezogenen Daten kommen in Betracht:

  • das jeweils für die Verwaltungsangelegenheit zuständige Personal des Gerichts
  • im Rahmen der Dienstaufsicht über das Gericht das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart
  • im Falle des Verdachts einer verfolgbaren Straftat die Strafverfolgungsbehörden
  • im Falle einer Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung die Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften


6. Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?

Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie es zur Erreichung eines zulässigen Verarbeitungszwecks erforderlich erscheint. Die Daten der Videoüberwachung werden, soweit sich nicht der Verdacht einer konkreten Straftat ergibt, der zum Zweck der Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden eine längere Speicherung einzelner Passagen erfordert, längstens 4 Wochen gespeichert.

7. Ihre Rechte als betroffene Person auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit

Gemäß Artikel 15 Absatz 1 DS-GVO haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob das Gericht Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet; ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen. Das Auskunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz ihrer personenbezogenen Daten (Artikel 15 Absatz 4 DS-GVO) und aus den in § 9 LDSG genannten Gründen beschränkt.

Sie haben nach Artikel 16 DS-GVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Artikels 17 DS-GVO zu, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Einschränkungen des Rechts auf Löschung ergeben sich insbesondere aus § 10 LDSG. 

Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DS-GVO oder von § 10 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 LDSG besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Sie haben nach Artikel 20 DS-GVO ein Recht auf Datenübertragbarkeit.

8. Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DS-GVO 

Sie haben gemäß Artikel 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen oder andere gesetzliche Regelungen.

9. Ihr Recht auf Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Artikel 77 DS-GVO:

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an den

Landesbeauftragten für den Datenschutz
Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart

zu wenden. Er führt die datenschutzrechtliche Aufsicht auch über die Verwaltung der Gerichte. Bitte beachten Sie, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz ausschließlich die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Gerichte innehat und eine Aufsicht auch nur ausübt, soweit die Gerichte nicht rechtsprechend tätig werden.