Pressemitteilung Karlsruhe, 16.09.2025
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit dem heute übermittelten Beschluss vorläufig festgestellt, dass das unter dem 28.
Juli 2025 von der Bürgerinitiative „Kein Windrad im Wald“ eingereichte Bürgerbegehren gegen die weitere Umsetzung des
geplanten Baus von Windkraftanlagen im Bruchsaler Süden zulässig ist. Eine weitergehende einstweilige Anordnung hat das
Verwaltungsgericht dagegen abgelehnt.
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