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Presse / Aktuelles

Pressemitteilung                               Karlsruhe, 16.04.2026

Karlsruhe: Ausweisung eines syrischen Straftäters rechtmäßig

Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat mit dem heute verkündeten Urteil auf-grund der mündlichen Verhandlung vom 21. April die Klage eines syrischen Staatsangehöri-gen gegen die vom Regierungspräsidium Karlsruhe verfügte Ausweisung abgewiesen. Der Kläger war zuvor wegen versuchten Totschlags zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingeleitete Widerrufsverfahren bezüglich des zugunsten des Klägers festgestellten Abschiebungsverbots für Syrien ist allerdings noch nicht abgeschlossen.

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