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Presse / Aktuelles

Pressemitteilung Nr. 16/2024              Karlsruhe, 29.08.2024

Karlsruhe: Klagen gegen Start- und Landeerlaubnis für Fallschirmspringersportclub in Calw abgewiesen

Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat mit einem den Beteiligten zwischenzeitlich bekanntgegebenen Urteil die Klagen mehrerer Anwohner abgewiesen, mit denen sich diese gegen eine dem beigeladenen Fallschirmspringersportclub für die Start- und Landebahn des Standortübungsgeländes der Bundeswehr in Calw/Muckberg mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 24.03.2022 erteilte Außenstart- und Außenlandeerlaubnis zur Durchführung von nichtgewerblichen Absetzflügen mit Fallschirmspringern gewandt hatten (8 K 1485/22).

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