Pressemitteilung Nr. 01/2025 Karlsruhe, 15.01.2025
Widerruf und Rückforderung von Corona-Soforthilfen:
Schriftliche Gründe zu den Urteilen vom 11. Oktober 2024 liegen nun vor
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in zwei Verfahren über Klagen gegen die Landeskreditbank Baden-Württemberg wegen des
Widerrufs und der Rückforderung von Corona-Soforthilfen entschieden und diesen teilweise stattgegeben (vgl. bereits die
Pressemitteilung vom 14.10.2024). Nun wurden die vollständig abgefassten Urteile den Beteiligten zugestellt.
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