Pressemitteilung Nr. 22/2024 Karlsruhe, 14.10.2024
Karlsruhe: Auskunftsanspruch gegen den Generalbundesanwalt bezüglich des sogenannten „Tiergartenmörders“ –
Eilantrag eines Pressevertreters teilweise erfolgreich
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat mit Beschluss vom 10.10.2024 den Generalbundesanwalt im Wege der einstweiligen
Anordnung verpflichtet, mehrere Fragen eines Pressevertreters in Bezug auf die Abschiebung des sogenannten
„Tiergartenmörders“ Vadim K. zu beantworten (3 K 4458/24).
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