Pressemitteilung Nr. 16/2024 Karlsruhe, 29.08.2024
Karlsruhe: Klagen gegen Start- und Landeerlaubnis für Fallschirmspringersportclub in Calw abgewiesen
Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat mit einem den Beteiligten zwischenzeitlich
bekanntgegebenen Urteil die Klagen mehrerer Anwohner abgewiesen, mit denen sich diese gegen eine dem beigeladenen
Fallschirmspringersportclub für die Start- und Landebahn des Standortübungsgeländes der Bundeswehr in Calw/Muckberg mit
Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 24.03.2022 erteilte Außenstart- und Außenlandeerlaubnis zur
Durchführung von nichtgewerblichen Absetzflügen mit Fallschirmspringern gewandt hatten (8 K 1485/22).
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