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Elektronischer Rechtsverkehr

Beim Verwaltungsgericht Karlsruhe können Schriftsätze neben der Schriftform (Post oder Fax) rechtsverbindlich auch elektronisch eingereicht werden. Die Übermittlung von Schriftsätzen in elektronischer Form ist nur wirksam, wenn bestimmte technische Voraussetzungen eingehalten werden, die in § 55a VwGO geregelt sind. Das elektronische Dokument muss entweder mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sogenannten sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Es stehen derzeit zwei sichere Übermittlungswege zur Verfügung, die eine elektronische Kommunikation mit der Justiz erlauben: Sie können ein kostenfreies Postfach namens „Mein Justizpostfach“ (MJP) nutzen oder das „elektronische Bürger- und Organisationspostfach“ (eBO), für dessen Nutzung Kosten entstehen können. In beiden Fällen wird das Postfach erst freigeschaltet, nachdem Sie ein Identifizierungsverfahren durchlaufen haben. Für die Registrierung bei „Mein Justizpostfach“ müssen Sie sich mit der sogenannten BundID identifizieren. Die BundID muss unter Verwendung der Online-Funktion des neuen Personalausweises (eID) eingerichtet werden. Für die Registrierung beim elektronischen Bürger- und Organisationspostfach kann (unter anderem) auch die Online-Funktion des Personalausweises zur Identifizierung genutzt werden.  

Einzelheiten über die Art und Weise der Einreichung von Dokumenten und die zulässigen Übermittlungswege finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass eine rechtswirksame Kommunikation mit der Justiz per E-Mail nicht möglich ist. 

Nach § 55d VwGO gelten für sogenannte professionelle Einreicher (dazu gehören insbesondere Rechtsanwälte und Behörden) abweichende Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr. 

Aktuelle zentrale Meldungen zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (z.B. zu Empfangsstörungen auf Seiten des Landes) finden Sie hier.

In zeitkritischen Verfahren ist eine telefonische Rückfrage beim Gericht (0721-926-2125) empfehlenswert.

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