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Praktische Studienzeit

Jedes Jahr im Herbst bietet das Verwaltungsgericht Karlsruhe ein vierwöchiges Gruppenpraktikum für Studierende der Rechtswissenschaften an, das als „Praktische Studienzeit“ nach § 5 JAPrO anerkannt wird. Die praktische Studienzeit soll einen ersten Einblick in die Praxis der Rechtsanwendung geben und so das Verständnis für die sozialen Bedingungen und Auswirkungen des Rechts wecken. Insbesondere will sie das Zusammenspiel zwischen materiellem Recht und Verfahrensrecht veranschaulichen.

 

Auch in diesem Jahr wird ein Gruppenpraktikum stattfinden. Der genaue Zeitraum und die Ausschreibung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

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