: Verwaltungsgericht Karlsruhe
Dienstgebäude Nördliche Hildapromenade 1
(Hier befinden sich die Sitzungssäle 1, 2 und 5)
Pressemitteilung 34/26
Karslruhe, 07.08.2026
Karlsruhe: Ablehnung der Übernahme ins Beamtenverhältnis wegen Nähe zur Muslimbruderschaft
rechtmäßig
Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat mit Urteil vom 30. Juli die Klage der bei der Stadt Karlsruhe beschäftigten Klägerin gegen die Ablehnung ihrer Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe abgewiesen. Die Annahme der beklagten Stadt Karlsruhe, dass die Klägerin nicht die Gewähr biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, sei nicht zu beanstanden (12 K 8295/25).