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Presse / Aktuelles

Pressemitteilung 38/26                                     Karslruhe, 02.10.2026

Schloss Gondelsheim: Anordnung zur Offenhaltung eines Fledermausquartiers rechtmäßig

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat mit einem ersten Urteil vom 13. August entschieden, dass die Eigentümerin des Schlosses Gondelsheim verpflichtet werden durfte, das südliche Fenster des Türmchens am Dachstuhl offenzuhalten, damit die dortigeWochenstube des Großen Mausohrs zugänglich bleibt. Die zugleich bestehende Verpflichtung der Naturschutzbehörde, während der Wochenstubenzeit zwei Begehungen des Dachstuhls zu ermöglichen, wurde hingegen aufgehoben. Die 4. Kammer hat außerdem mit einem zweiten Urteil vom 13. August entschieden, dass der Klägerin keine naturschutzrechtliche Entschädigung wegen der für sie mit der Fledermauskolonie einhergehenden Belastungen zusteht.

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