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Presse / Aktuelles

Pressemitteilung 34/26                                     Karslruhe, 07.08.2026

Karlsruhe: Ablehnung der Übernahme ins Beamtenverhältnis wegen Nähe zur Muslimbruderschaft rechtmäßig

Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat mit Urteil vom 30. Juli die Klage der bei der Stadt Karlsruhe beschäftigten Klägerin gegen die Ablehnung ihrer Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe abgewiesen. Die Annahme der beklagten Stadt Karlsruhe, dass die Klägerin nicht die Gewähr biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, sei nicht zu beanstanden (12 K 8295/25).

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