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Rastatt: Klagen gegen Kostenbescheide für PFAS-Untersuchungen abgewiesen
Datum: 05.10.2026
Kurzbeschreibung: Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 2. Oktober die Klagen einer Aktiengesellschaft und ihres Vorstandsvorsitzende gegen Kostenbescheide für bodenschutzrechtliche Detailuntersuchungen in Höhe von 114.285,98 Euro und 266.667,30 Euro abgewiesen (10 K 5359/23 und 10 K 5360/23).
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die klagende Aktiengesellschaft betreibt in der Region Nord- und Mittelbaden Werke zur
Herstellung von Kompost. In den Jahren 2006 bis 2008 wurden dem zur landwirtschaftlichen Verwertung bestimmten Kompost aus der
Papierherstellung stammende Abfälle (Papierschlämme) beigemischt. Der Kompost wurde unter anderem auf landwirtschaftlichen
Flächen im Landkreis Rastatt ausgebracht. Es wurde im Anschluss festgestellt, dass Grundwasser und mehrere hundert Hektar Boden mit
PFAS in unterschiedlichem Maß belastet sind. Nachdem die Kläger einer Anordnung des Landratsamts Rastatt zur Durchführung
von Detailuntersuchungen nicht nachgekommen waren, ließ die Behörde diese selbst durchführen. Die dadurch entstandenen
Kosten verlangt sie nun von den Klägern erstattet, die sich hiergegen mit einer Klage wehrten.
Der Tenor der die Klagen abweisenden Urteile wurde den jeweiligen Verfahrensbeteiligten heute bekanntgegeben. Die Urteile wurden noch nicht
begründet. Sobald eine Begründung vorliegt, wird diese Gegenstand einer weiteren Pressemitteilung sein.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können jeweils innerhalb eines Monats nach Zustellung des
vollständigen Urteils die Zulassung der Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen. (SK)