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Rastatt: Klagen gegen Kostenbescheide für PFAS-Untersuchungen abgewiesen

Datum: 05.10.2026

Kurzbeschreibung: Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 2. Oktober die Klagen einer Aktiengesellschaft und ihres Vorstandsvorsitzende gegen Kostenbescheide für bodenschutzrechtliche Detailuntersuchungen in Höhe von 114.285,98 Euro und 266.667,30 Euro abgewiesen (10 K 5359/23 und 10 K 5360/23).

Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die klagende Aktiengesellschaft betreibt in der Region Nord- und Mittelbaden Werke zur Herstellung von Kompost. In den Jahren 2006 bis 2008 wurden dem zur landwirtschaftlichen Verwertung bestimmten Kompost aus der Papierherstellung stammende Abfälle (Papierschlämme) beigemischt. Der Kompost wurde unter anderem auf landwirtschaftlichen Flächen im Landkreis Rastatt ausgebracht. Es wurde im Anschluss festgestellt, dass Grundwasser und mehrere hundert Hektar Boden mit PFAS in unterschiedlichem Maß belastet sind. Nachdem die Kläger einer Anordnung des Landratsamts Rastatt zur Durchführung von Detailuntersuchungen nicht nachgekommen waren, ließ die Behörde diese selbst durchführen. Die dadurch entstandenen Kosten verlangt sie nun von den Klägern erstattet, die sich hiergegen mit einer Klage wehrten.
Der Tenor der die Klagen abweisenden Urteile wurde den jeweiligen Verfahrensbeteiligten heute bekanntgegeben. Die Urteile wurden noch nicht begründet. Sobald eine Begründung vorliegt, wird diese Gegenstand einer weiteren Pressemitteilung sein.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können jeweils innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils die Zulassung der Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen. (SK)