Das Verwaltungsgericht Karlsruhe beabsichtigt im Sommer (14. September 2026 – 09. Oktober 2026) - für den Fall ausreichender Nachfrage - ein vierwöchiges Gruppenpraktikum für Studierende der Rechtswissenschaften durchzuführen, das als "Praktische Studienzeit" nach § 5 JAPrO anerkannt wird. Dieses soll einen ersten Einblick in die Praxis der Rechtsanwendung geben und so das Verständnis für die sozialen Bedingungen und Auswirkungen des Rechts wecken. Insbesondere will sie das Zusammenspiel zwischen materiellem Recht und Verfahrensrecht veranschaulichen.
Nach einer Einführungsveranstaltung, die einen Überblick über das Tätigkeitsfeld eines Verwaltungsgerichts und den Ablauf eines Klage- bzw. Antragsverfahrens in der Gerichtspraxis verschaffen soll, wird der/die Studierende einem Richter bzw. einer Richterin zugewiesen, um einen Einblick in die verwaltungsgerichtliche Arbeitsweise und die praktische Rechtsanwendung zu gewinnen. Es besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Kammersitzung sowie eventuell zu einer Teilnahme an einer Sitzung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg.
Das Praktikum beim Verwaltungsgericht richtet sich vor allem an Studierende ab dem 5. Semester. Bei der Entscheidung über die Zulassung zum Praktikum werden neben dem besuchten Semester und der Universität auch der Tag des Eingangs der Bewerbung berücksichtigt werden.
Sollten Sie sich für das Gruppenpraktikum beim Verwaltungsgericht Karlsruhe bewerben, geben Sie bitte Vor- und Familiennamen, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, Geburtstag und -ort, die besuchte Universität und das zurzeit belegte Semester an. Die Bewerbung soll auch die Versicherung enthalten, dass es sich um keine Mehrfachbewerbung handelt.
Anmeldungen sind nur noch über das Online-Anmeldeformular https://seiamstaat.de/gruppenpraktika möglich.
Bewerbungsschluss ist der 10. Juli 2026.
Wir werden Ihnen so schnell wie möglich mitteilen, ob Ihre Bewerbung berücksichtigt werden konnte oder nicht. Bitte überprüfen Sie regelmäßig den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.
Die Teilnehmer müssen grundsätzlich an allen Veranstaltungen teilnehmen. Es handelt sich bei dem Praktikum um ein Vollzeitpraktikum. Bei unentschuldigten Fehltagen kann keine Teilnahmebescheinigung erteilt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie auch telefonisch bei Frau Leimbeck unter (0721) 926-2169.
Weitere Informationen zur Praktischen Studienzeit finden Sie auf der Internet-Homepage des Justizministeriums Baden-Württemberg unter
JUSTIZPRÜFUNGSAMT
/ Hinweise für Studierende der Rechtswissenschaften.