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Pressemitteilung vom 23.01.2018
Datum: 23.01.2018
Kurzbeschreibung: Portheim-Stiftung: Eilantrag bleibt ohne Erfolg
Mit heute den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss vom 18.01.2018 hat die 7. Kammer des
Verwaltungsgerichts Karlsruhe einen Eilantrag des bisherigen Vorsitzenden des Kuratoriums der Josefine und Eduard von Portheim-Stiftung
für Wissenschaft und Kunst in Heidelberg gegen seine Abberufung als Vorsitzenden abgelehnt.
Mit Verfügung vom 17.10.2017 hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe als Stiftungsaufsichtsbehörde den Antragsteller als Vorsitzenden des Kuratoriums der Stiftung, die Trägerin des Völkerkundemuseums in Heidelberg ist, abberufen und den Sofortvollzug dieser Verfügung angeordnet. Zur Begründung führte das Regierungspräsidium im Wesentlichen aus, eine schnellstmögliche Wiederherstellung der uneingeschränkten Handlungsfähigkeit der Stiftung sei ohne Abberufung des Antragstellers nicht möglich. Hiergegen hat der Antragsteller Klage erhoben und den jetzt beschiedenen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gestellt.
Eine schriftliche Begründung des Beschlusses ist noch nicht erfolgt. Sobald die Begründung vorliegt, wird diese Gegenstand einer weiteren Pressemitteilung sein.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit,
hiergegen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zu erheben (Az. 7 K 14854/17).
(RW)