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Pressemitteilung vom 25.10.2017

Datum: 25.10.2017

Kurzbeschreibung: PFC-Problematik im Raum Rastatt und Baden-Baden: Klagen abgewiesen

Die Klagen eines Baden-Badener Düngemittel- und Kompostwerks gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Rastatt (6 K 791/16), bzw. gegen die Stadt Baden-Baden (6 K 2064/16 verbunden mit 6 K 4665/16) hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe mit Urteilen vom 24.10.2017 abgewiesen.

 

Gegenstand der Klagen waren bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnungen gegen die Klägerin, Festsetzungen von Ersatzvornahmen und die der Klägerin auferlegte Verpflichtung, die Kosten dieser Ersatzvornahmen in Höhe von insgesamt 242.202,01 € zu tragen.

 

Der Tenor der Urteile wurde den Verfahrensbeteiligten soeben bekanntgegeben. Die Urteile des Verwaltungsgerichts vom 24.10.2017 sind noch nicht begründet. Sobald eine Begründung vorliegt, wird diese Gegenstand einer weiteren Pressemitteilung sein.

 

Die Urteile des Verwaltungsgerichts vom 24.10.2017 - 6 K 791/16 und 6 K 2064/16 - sind nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann innerhalb eines Monats nach Zustellung die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen.

 

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