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Pressemitteilung vom 04.10.2017 - Anlage

Datum: 04.10.2017

Kurzbeschreibung: 

PFC-Problematik im Raum Rastatt: Mündliche Verhandlung am 24.10.2017

Zur Durchführung der mündlichen Verhandlung in den Verwaltungsrechtssachen 6 K 791/16, 6 K 2064/16 und 6 K 4665/16 je um 10:00 Uhr, ergeht folgende

 

 

Sitzungspolizeiliche Anordnung vom 04.10.2017

 

 

  1. Die      mündliche Verhandlung beginnt am 24.10.2017, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal I,      Nördliche Hildapromenade 1, 76133 Karlsruhe. Gegebenenfalls wird die      Sitzung am darauf folgenden Mittwoch, den 25.10.2017, 10:00 Uhr      fortgesetzt. Für die gesamte mündliche Verhandlung gelten die      nachfolgenden Regelungen.
  2. Zuhörer      und Medienvertreter erhalten 45 Minuten vor Beginn der Sitzung Einlass in      den Sitzungssaal.
  3. Im      Sitzungssaal stehen für Zuhörer und Medienvertreter 47 Sitzplätze zur Verfügung.     
  4. Für      Medienvertreter werden in den vorderen Bankreihen 11 Sitzplätze      reserviert. Sofern aus dem Kontingent von 11 Sitzplätzen bis 10 Minuten      vor Verhandlungsbeginn Plätze frei bleiben, können sie auch von sonstigen      Zuhörern in Anspruch genommen werden; entsprechendes gilt umgekehrt.
  5. Der      Einlass erfolgt nach der Reihenfolge des Eintreffens vor dem Sitzungssaal      I. Eingelassene Zuhörer und Medienvertreter erhalten eine Platzkarte, die      zum erneuten Einlass berechtigt.
  6. Sobald      die zur Verfügung stehenden Sitzplätze erschöpft sind, wird Zuhörern und      Medienvertretern der weitere Einlass nicht mehr gestattet. Dies gilt nicht      für Fernsehteams und Fotografen, die nach dem Aufruf der Sache      entsprechend Nr. 9 dieser Anordnung den Sitzungssaal wieder verlassen.
  7. Für      jedes Medienorgan (Zeitung, Rundfunk- oder Fernsehanstalt, Presseagentur      usw.) wird jeweils nur ein Sitzplatz zur Verfügung gestellt. Dieser ist      vorab per E-Mail bei der Pressestelle des Gerichts anzumelden. Der Einlass      erfolgt in der Reihenfolge der bei der Pressestelle des      Verwaltungsgerichts eingegangenen Anmeldungen.
  8. Im      Übrigen sind Reservierungen nicht statthaft.
  9. Laptops      dürfen nur im Offline-Betrieb verwendet werden. Mobiltelefone sind auszuschalten.      Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind während der Sitzung ausnahmslos      untersagt. Fernsehteams und Fotografen dürfen im Sitzungssaal jeweils von      ihrem Einlass an bis zum Sitzungsbeginn Foto- und Filmaufnahmen      anfertigen. Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal wird pro Fernsehmedium      nur ein Kamerateam zugelassen. Die Persönlichkeitsrechte der      Prozessbeteiligten sind zu wahren. Mit Bild- und Tonaufnahmen des Gerichts      außerhalb des Sitzungssaals besteht kein Einverständnis. Ab dem Aufruf der      Sache haben Fernsehteams und Fotografen den Sitzungssaal unverzüglich zu      verlassen, soweit sie nicht über einen Sitzplatz verfügen.

 


Gründe

 

 

Die getroffenen Anordnungen sind zur störungsfreien Abwicklung der mündlichen Verhandlung gemäß § 176 GVG erforderlich.

 

Die Entscheidung über die Zugänglichkeit zu Gerichtsverhandlungen, die Reservierung einer bestimmten Anzahl von Plätzen für Medienberichterstatter und auch die Verteilung knapper Sitzplätze obliegt der Prozessleitung des Vorsitzenden in dem jeweiligen Gerichtsverfahren; dabei sind auch die Grundrechte der von der Anordnung Betroffenen zu beachten, insbesondere ist eine gleichberechtigte Teilhabe an den Berichterstattungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Die getroffenen Anordnungen sollen in Abwägung der Interessen der Öffentlichkeit und derjenigen der Träger der Presse- und Rundfunkfreiheit einen Ausgleich gewährleisten, ohne die berechtigten Belange der Prozessbeteiligten aus dem Blick zu verlieren. Danach erscheint es angemessen, für Medienvertreter ein - prozentual gesehen - beträchtliches Sitzplatzkontingent vorzusehen, das gleichwohl auch der übrigen Öffentlichkeit noch in ausreichendem Maß die Möglichkeit einräumt, an der mündlichen Verhandlung als Zuhörer teilzunehmen.

 

 

Strauß

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