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Pressemitteilung vom 24.04.2017
Datum: 24.04.2017
Kurzbeschreibung: Irreführende Darstellung der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts in den „Eppelheimer Nachrichten“
Mit Urteil vom 13.04.2017, dessen Entscheidungsgründe noch nicht vorliegen, hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe die Klage eines Eppelheimer Bürgers abgewiesen, dessen Begehren darauf gerichtet war, die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Eppelheim am 23.10.2016 für ungültig zu erklären. Zum Ausgang des Verfahrens hat die Pressestelle des Verwaltungsgerichts am 18.04.2017 eine Pressemitteilung herausgegeben. Der vollständige Text dieser Pressemitteilung findet sich auf der Homepage des Verwaltungsgerichts.
Im amtlichen Teil der von der Stadt Eppelheim herausgegebenen „Eppelheimer Nachrichten“ wird auf Seite 1 der aktuellen Ausgabe (Nr. 16 vom 22.04.2017) diese Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts auszugsweise wörtlich wiedergegeben. Im unmittelbaren Anschluss an den Text der Pressemitteilung befindet sich eine insgesamt neunzeilige Textpassage, die den „Eingang weiterer Zeugenaussagen“ zum Gegenstand hat und sich mit der Frage befasst, ob Bürgermeister Dieter Mörlein von diesen Zeugenaussagen etwas gewusst hat. Unter dem gesamten Text wird als Quelle „Presseerklärung Verwaltungsgericht Karlsruhe“ angegeben.
Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts sieht sich zu der Klarstellung veranlasst, dass der genannte neunzeilige Zusatz (beginnend mit den Worten „Aufgrund des Eingangs weiterer Zeugenaussagen ...) kein Bestandteil der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 18.04.2017 ist, dass diese Pressemitteilung auch nicht nachträglich um die genannte Textpassage ergänzt wurde, und dass diese Textpassage von der Pressestelle des Verwaltungsgerichts weder verfasst noch autorisiert wurde. Vielmehr hat die Pressestelle des Verwaltungsgerichts erst heute von diesem - irreführenden - Zusatz in den „Eppelheimer Nachrichten“ erfahren.