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Eisingen/Pforzheim: Klage gegen Nebenbestimmungen für Cannabis- Anbauvereinigung erfolgreich

Datum: 29.07.2026

Kurzbeschreibung: Die Klage des Cannabis Club Pforzheim 2023 e. V. gegen verschiedene Nebenbestimmungen, die das für die Erteilung einer Anbaugenehmigung zuständige Regierungspräsidium Freiburg verfügt hatte, war vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe erfolgreich. Dies ergibt sich aus dem den Beteiligten zwischenzeitlich bekanntgegebenen Urteilstenor (9 K 7631/24).

Bei dem Kläger, einem eingetragenen nicht-wirtschaftlichen Verein, handelt es sich um eine Anbauvereinigung im Sinne des Konsumcannabisgesetzes. Das Regierungspräsidium Freiburg erteilte ihm mit Bescheid vom 27. November 2024 in der Gestalt des Änderungsbescheids vom 9. Januar 2025 die Erlaubnis zum nichtgewerblichen gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis, verfügte dabei jedoch mehrere Auflagen, unter anderem der Erlaubnisbehörde etwaige künftige Satzungsänderungen vor Eintragung in das Vereinsregister vorzulegen, in Abständen aktuelle Finanzberichte einschließlich einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben sowie aktueller Mitgliederzahlen zur Plausibilisierung einer Betriebsführung nach dem Prinzip der Selbstkostendeckung vorzulegen, eine telefonische Rufbereitschaft zur Sicherstellung effektiver Vor-Ort-Kontrollen einzurichten und innerhalb maximal 60 Minuten nach telefonischer Ankündigung einer Vor-Ort-Kontrolle zu erscheinen und der Überwachungsbehörde Zugang zu gewähren. Zudem wurde eine Vergütung von Vorstandsmitgliedern über das Maß einer geringfügigen Beschäftigung hinaus für unzulässig erklärt.

Der klagende Verein hält die Nebenbestimmungen für rechtswidrig, weil das Konsumcannabisgesetzes keine tauglichen Rechtsgrundlagen hierfür enthalte.

Der Klage, über die am vergangenen Montag, den 27. Juli 2026, mündlich verhandelt wurde, hat die erkennende Kammer stattgegeben und die angefochtenen Nebenbestimmungen aufgehoben.

Über die schriftlichen Urteilsgründe, die in einigen Wochen zu erwarten sein dürften, wird eine gesonderte Pressemitteilung informieren. (LM)