Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Streit um Nebenbestimmungen zu einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis: Ankündigung des Termins zur mündlichen Verhandlung
Datum: 22.07.2026
Kurzbeschreibung: In dem vom Cannabis Club Pforzheim 2023 e.V. angestrengten Klageverfahren wurde Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt.
In dem vom Cannabis Club Pforzheim 2023 e.V. angestrengten Klageverfahren wurde Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf
Montag, den 27. Juli 2026, 10:00 Uhr,
im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts Karlsruhe,
76133 Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 1, Sitzungssaal 2.
Bei dem Kläger handelt es sich um eine Anbauvereinigung im Sinne des Konsumcannabisgesetzes. Das Regierungspräsidium Freiburg erteilte dem Kläger mit Bescheid vom 27. November 2024, geändert durch den Änderungsbescheid vom 09.01.2026, die Erlaubnis zum nichtgewerblichen gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis und verfügte zugleich mehrere Nebenbestimmungen, unter anderem der Erlaubnisbehörde etwaige künftige Satzungsänderungen vor Eintragung in das Vereinsregister sowie sämtliche entgeltliche Vereinbarungen mit Vereinsmitgliedern vorzulegen, in regelmäßigen Abständen aktuelle Finanzberichte einschließlich einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben sowie aktueller Mitgliederzahlen zur Plausibilisierung einer Betriebsführung nach dem Prinzip der Selbstkostendeckung vorzulegen sowie eine telefonische Rufbereitschaft zur Sicherstellung effektiver Vor-Ort-Kontrollen von montags bis donnerstags einzurichten und innerhalb maximal 60 Minuten nach telefonischer Ankündigung einer Vor-Ort-Kontrolle zu erscheinen und der Überwachungsbehörde Zugang zu gewähren. Zudem wurde eine Vergütung von Vorstandsmitgliedern über eine geringfügige Beschäftigung hinaus für unzulässig erklärt.
Der klagende Verein hält die Nebenbestimmungen insbesondere deshalb für rechtswidrig, weil das Konsumcannabisgesetzes keine tauglichen Rechtsgrundlagen für die verfügten Nebenbestimmungen enthalte.
Im Sitzungssaal steht nur ein begrenztes Angebot an Sitzplätzen zur Verfügung. Für Medienvertreter sind in der vorderen Bankreihe fünf Sitzplätze reserviert. Für jedes Medienorgan (Zeitung, Rundfunk- oder Fernsehanstalt, Presseagentur usw.) wird jeweils nur ein Sitzplatz zur Verfügung gestellt.
Es wird darum gebeten, das Erscheinen von Pressevertretern vorab per E-Mail bei der Pressestelle des Gerichts anzumelden. (LM)