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Zurückweisung an der Grenze: Ankündigung des Termins zur mündlichen Verhandlung

Datum: 13.05.2026

Kurzbeschreibung: Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe wird am 9. Juli die Klage eines algerischen Staatsangehörigen verhandeln, dessen Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zunächst verweigert wurde (Az.: A 13 K 6191/25).

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe wird am 9. Juli die Klage eines algerischen Staatsangehörigen verhandeln, dessen Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zunächst verweigert wurde (Az.: A 13 K 6191/25).

Der Kläger reiste am 11. Juni 2025 mit dem Zug von Frankreich nach Deutschland, wo er nach seiner Ankunft am Karlsruher Hauptbahnhof bei einer Einreisekontrolle ein Schutzgesuch gegenüber Beamten der Bundespolizei äußerte. Außerdem teilte er mit, dass er in Frankreich bereits ein Asylantrag gestellt habe.

Daraufhin verfügte die zuständige Bundespolizeidirektion mit Bescheid vom 11. Juni 2025, dass dem Kläger die Einreise verweigert werde, da er über einen sicheren Drittstaat im Sinne des Asylgesetzes nach Deutschland eingereist sei. Der Kläger wurde noch am selben Tag nach Frankreich zurückgewiesen.

Gegen diesen Bescheid hat der Kläger am 25. Juni 2025 Klage und Eilrechtsschutzantrag bei dem Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben, das die Verfahren mit Beschluss vom 4. Juli 2025 an das Verwaltungsgericht Karlsruhe verwies.

Nachdem der Kläger zwischenzeitlich erneut in das Bundesgebiet eingereist ist und einen Asylantrag bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Heidelberg gestellt hat, hob die beklagte Bundesrepublik Deutschland die Zurückweisungsverfügung vom 11. Juni 2025 auf. Der Kläger nahm seinen Eilrechtsschutzantrag daraufhin zurück.

Mit der vorliegenden Klage möchte der Kläger die gerichtliche Feststellung erreichen, dass der Bescheid vom 11. Juni 2025 rechtswidrig gewesen ist. Die Verhandlung findet am Donnerstag, den 9. Juli 2026 um 11 Uhr im Sitzungssaal 1, Nördliche Hildapromenade 1, 76133 Karlsruhe statt. (LM)