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Eilantrag gegen Demonstration der NPD in Weinheim erfolglos

Datum: 08.05.2026

Kurzbeschreibung: Mit einem am 06.05.2026 gestellten Antrag hat ein Mitglied des Bürgerbündnisses „Weinheim bleibt bunt“ um einstweiligen Rechtsschutz gegen eine im Namen der NPD Rhein-Neckar für den 08.05.2026 angemeldete Demonstration in Weinheim ersucht.

Mit einem am 06.05.2026 gestellten Antrag hat ein Mitglied des Bürgerbündnisses „Weinheim bleibt bunt“ um einstweiligen Rechtsschutz gegen eine im Namen der NPD Rhein-Neckar für den 08.05.2026 angemeldete Demonstration in Weinheim ersucht.

Der Beigeladene hat im Namen der NPD Rhein-Neckar eine Demonstration für den 08.05.2026 mit dem Titel „8. Mai – wir feiern nicht!“ angemeldet. Die Demonstration soll um 18:30 Uhr in Weinheim am Hauptbahnhof im Bereich vor dem öffentlichen WC beginnen und über die Bahnhofstraße führen. Vor dem Soldatendenkmal/Kriegerdenkmal soll es eine Kundgebung geben, bevor die Veranstaltung gegen 20:30 Uhr am Startpunkt am Hauptbahnhof enden soll. Laut Anmeldung erwartet der Beigeladene ca. 10-15 Teilnehmer. 

 

Zur Begründung des am 06.05.2026 gestellten Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz namens und in Vollmacht des Bürgerbündnisses „Weinheim bleibt bunt“ trägt der Antragsteller vor, dass es bereits in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Auftritten der NPD bzw. ihres Umfelds zu konkreten Vorfällen gekommen sei. Der angekündigte Aufmarsch betreffe ihn und das Bürgerbündnis im Hinblick auf die angekündigte Route unmittelbar. Er befürchte eine konkrete unmittelbare Gefahr für Leib und Leben.

 

Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat mit ihrer Entscheidung vom 07.05.2026 den Eilantrag abgelehnt. Das Gericht gehe davon aus, dass nicht das Bürgerbündnis „Weinheim bleibt bunt“, sondern der Antragsteller selbst Beteiligter im Verfahren sei. Diesem fehle aber die Antragsbefugnis, weil nach seinem Vorbringen eine mögliche Verletzung seiner subjektiven Rechte durch den angekündigten Aufzug am 08.05.2026 nicht dargelegt oder sonst ersichtlich sei. Hieran ändere der Umstand nichts, dass der Antragsteller Mitglied im Bürgerbündnis „Weinheim bleibt bunt“ sei.

 

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof einlegen. (SK)