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Klage einer FDP-Politikerin gegen Aberkennung ihres Doktorgrades: Weitere mündliche Verhandlung am 04.03.2013
Datum: 06.02.2013
Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 06.02.2013
Beim Verwaltungsgericht Karlsruhe ist seit Dezember 2011 die Klage einer FDP-Politikerin, eines Mitglieds des Europäischen Parlaments, gegen die Universität Heidelberg anhängig (Az.: 7 K 3335/11).
Gegenstand der Klage ist die Entscheidung des Promotionsausschusses der Philosophischen Fakultät der Universität Heidelberg vom 22.06.2011, der Klägerin den am 21.08.2000 verliehenen Doktorgrad wieder zu entziehen. Die Klägerin erhob gegen diese Entscheidung - nach Durchführung eines erfolglosen Widerspruchsverfahrens - am 14.12.2011 Klage. Dabei wendet sie sich gegen die der Entscheidung zugrundeliegenden Plagiatsvorwürfe und macht zudem Verfahrensfehler geltend. Die beklagte Universität ist der Klage entgegen getreten.
In dieser Sache hat die zuständige Kammer bereits am 14.11.2012 mündlich verhandelt (siehe dazu Pressemitteilung vom 25.10.2012). In der Verhandlung haben die Beteiligten auf die Durchführung einer weiteren mündlichen Verhandlung verzichtet. Allerdings hat ihnen das Gericht ein Schriftsatzrecht eingeräumt, das sie inzwischen wahrgenommen haben. In den daraufhin eingegangenen Schriftsätzen werden neue, bislang nicht erörterte Gesichtspunkte aufgeworfen. Die zuständige Kammer hat daher einen weiteren Termin zur mündlichen Verhandlung auf Montag, den 04.03.2013, 11.00 Uhr im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 1, Erdgeschoss, Sitzungssaal 1 anberaumt.