Beim Verwaltungsgericht Karlsruhe können Schriftsätze rechtsverbindlich auch elektronisch eingereicht werden (§ 55a VwGO).
Einzelheiten über die Art und Weise der Einreichung von Dokumenten und die zulässigen Übermittlungswege finden Sie auf den Internetseiten www.ejustice-bw.de und www.justizportal-bw.de (dort im Bereich „Service/Online-Dienste“).
Wichtiger Hinweis:
Die Erhebung einer Klage oder die Stellung eines Antrags ist mit normaler E-Mail nicht möglich. Ebenso können Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam mittels normaler E-Mail eingereicht werden.