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Ettlingen: Bürgermeister von Ettlingen stellt Eilantrag gegen Verbot der Führung seiner Dienstgeschäfte
Datum: 22.12.2010
Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 22.12.2010
Am Verwaltungsgericht Karlsruhe ist am Dienstag, den 21.12.2010 ein Antrag des Bürgermeisters von Ettlingen auf Eilrechtsschutz eingegangen. Der Eilantrag ist auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die Verfügung der Oberbürgermeisterin von Ettlingen vom 24.11.2010 gerichtet, mit der diese dem Antragsteller - mit Sofortvollzug - die Führung seiner Dienstgeschäfte verboten hat. Mit dem Eilantrag strebt der Antragsteller die Wiederaufnahme seiner Dienstgeschäfte vor Abschluss eines (künftigen) Hauptsacheverfahrens an.
Die für den Fall zuständige 2. Kammer wird nach Vorlage der Akten durch die Stadt Ettlingen eine Entscheidung treffen. Das Verwaltungsgericht wird eine Pressemitteilung herausgeben, sobald die Entscheidung vorliegt.
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Verfahren 2 K 3648/10.