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Karlsruhe: Eilanträge gegen Versammlungsverbot anlässlich des CASTOR-Transports am 15./16.02.2011 erfolglos
Datum: 14.02.2011
Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 14.02.2011
Mit soeben den Beteiligten übermittelten Beschlüssen hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zwei heute eingegangene Eilanträge gegen das anlässlich des CASTOR-Transports angeordnete, zeitlich und räumlich beschränkte Versammlungsverbot der Stadt Karlsruhe abgelehnt.
Die Stadt Karlsruhe hat mit der am 11.02.2011 veröffentlichten Allgemeinverfügung vom 08.02.2011 Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge verboten in einem näher bezeichneten Bereich von 50m an beiden Seiten der Stadtbahnstrecke S1/S11 und der weiteren Transportstrecke im Gemeindegebiet für den Zeitraum 15.02.2011, 0 Uhr, bis zum 16.02.2011, 24 Uhr, längstens bis der Transport den Bereich verlassen hat.
Das Gericht lehnte die hiergegen gerichteten Eilanträge mit der Begründung ab, die angegriffene Verfügung sei aller Voraussicht nach rechtmäßig.
Die Prognose der Behörde, es werde bei der Durchführung einer Versammlung im räumlichen Geltungsbereich der Verfügung zu einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit - insbesondere in Gestalt einer Gefahr für Leib und Leben sowie eines möglicherweise strafbewehrten Eingriffs in den Schienenverkehr - kommen, sei in Anbetracht der aktuellen politischen Situation und der Erfahrungen bei früheren CASTOR-Transporten voraussichtlich nicht zu beanstanden.
Die Allgemeinverfügung sei auch aller Voraussicht nach hinreichend bestimmt und ermessensfehlerfrei, insbesondere verhältnismäßig.
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschlüsse vom 14.02.2011 - 3 K 388/11, 3 K 394/11 -
Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Beschlüsse Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.