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Podiumsdiskussion am Kepler-Gymnasium: Eilantrag der Partei "DIE LINKEN" gegen die Stadt Freudenstadt erfolglos

Datum: 14.02.2011

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 14.02.2011

Mit soeben den Beteiligten übermitteltem Beschluss hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe einen Eilantrag des baden-württembergischen Landesverbandes der Partei „Die LINKEN“ abgelehnt, der die Einladung eines seiner Vertreter zu einer morgen stattfindenden Podiumsdiskussion am Kepler-Gymnasium in Freudenstadt erreichen wollte.

Die Podiumsdiskussion soll Schüler, die bei der anstehenden Landtagswahl zum ersten Mal ihr Wahlrecht ausüben dürfen, über die Kandidaten informieren. Nachdem die Schulleiterin vom Kultusministerium darauf hingewiesen worden war, dass zu der Veranstaltung nur Kandidaten der im Landtag vertretenen Parteien eingeladen werden könnten, nahm sie eine zuvor von ihr ausgesprochene Einladung eines Vertreters der Partei „Die LINKEN“ zurück. Sie verwies zur Begründung auf die Pflicht der Schule zur politischen Neutralität und führte aus, angesichts der Vielzahl der zur Landtagswahl am 27.03.2011 antretenden Parteien sei eine Auswahl unumgänglich, die von der Schule entsprechend den Ergebnissen der letzten Landtagswahl getroffen werde.

Das Gericht lehnte den hiergegen gerichteten Eilantrag der Partei „DIE LINKEN“ mit der Begründung ab, nicht die Stadt, sondern das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Kultusministerium, sei in Anspruch zu nehmen gewesen. Bei der anstehenden Podiumsdiskussion handele es sich um eine innere Schulangelegenheit. Soweit Maßnahmen der inneren Schulangelegenheit betroffen seien, sei das Land Baden-Württemberg Rechtsträger der Schule.

 

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 14.02.2011 - 2 K 373/11 -

 

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.

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