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Mannheim: Eilantrag des NPD-Kreisverbands Rhein-Neckar gegen Versammlungsverbot der NPD am 01.05.2012 als unzulässig abgelehnt

Datum: 27.04.2012

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 27.04.2012

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat den Antrag des NPD-Kreisverbands Rhein-Neckar auf vorläufigen Rechts­schutzes ge­­­gen ein Versammlungsverbot der Stadt Mannheim für den 01.05.2012 als unzulässig abgelehnt. Mit Schreiben vom 19.03.2012 hat ein Angehöriger des Vorstands des NPD-Landesverbands Rheinland-Pfalz eine öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel für den 01.05.2012 in Mannheim angemeldet. Als Veranstalter ist die Nationaldemokratische Partei Deutschland (NPD) genannt. Mit Verfügung vom 24.04.2012 hat die Stadt Mannheim der Nationaldemokratischen Partei Deutschland die Veranstaltung und auch jede weitere Form einer Ersatzveranstaltung am 01.05.2012 auf ihrem Gebiet verboten. Hiergegen beantragte der NPD-Kreisverband Rhein-Neckar vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe vorläufigen Rechtsschutz.

Diesen Antrag hat die 1. Kammer als unzulässig abgelehnt. In ihrem Beschluss führt die Kammer aus: Der Antragsteller sei nicht antragsbefugt, da die angefochtene Verfügung der Stadt Mannheim nicht an ihn, sondern an den Bundesverband der Nationaldemokratischen Partei Deutschland gerichtet sei.

Der Beschluss vom 27.04.2012 (1 K 987/12) ist nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann gegen ihn binnen zwei Wochen ab Zustellung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim Beschwerde einlegen.                                                     

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