: Verwaltungsgericht Karlsruhe
Dienstgebäude Nördliche Hildapromenade 1
(Hier befinden sich die Sitzungssäle 1, 2 und 5)
Pressemitteilung
Karlsruhe, 07.11.2025
Eine gemeindliche Grundschulturnhalle, die außerhalb der Schulzeiten für den Vereinssport genutzt wird, stellt keine Einrichtung
zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 20b Abs. 1 Satz 1 LGlüG dar, wenn sich das Angebot an Vereinssportler
aller Altersgruppen richtet.
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