Die Erhebung einer Klage oder die Stellung eines Antrags ist mit normaler E-Mail nicht möglich. Ebenso können Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam mittels normaler E-Mail eingereicht werden.
Einzelheiten zum elektronischen Rechtsverkehr mit dem Verwaltungsgericht Karlsruhe finden Sie hier.