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Pressemitteilung vom 19.07.2024
Datum: 19.07.2024
Kurzbeschreibung: Vorsitzender Richter des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zum stellvertretenden Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt
Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner gestrigen Plenarsitzung den Vorsitzenden Richter des Verwaltungsgerichts Karlsruhe Dr. Jens Hofmann als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg gewählt und vereidigt. Er vertritt das in der gleichen Sitzung gewählte Mitglied Dr. Daniel O’Sullivan (Richter am Landessozialgericht).
Herr Dr. Hofmann wurde 1973 in Buchen (Odenwald) geboren. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er begann seine richterliche Laufbahn im Jahr 2003 beim Verwaltungsgericht Karlsruhe. Nach Abordnungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht von 2006 bis 2010 und als Referent für Europa- und Datenschutzrecht an das Justizministerium Baden-Württemberg war er von 2013 bis 2017 wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg. 2014 wurde er zum Richter am Verwaltungsgerichtshof ernannt und war dort ab 2018 tätig. Im Oktober 2020 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe ernannt. Er ist Mitautor eines Kommentars zur Landesverfassung.
Die Amtsperiode der Gewählten beginnt am 21. Juli 2024. (SC)
Der Verfassungsgerichtshof
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg entscheidet im Rahmen gesetzlich geregelter Verfahren über die
Auslegung der Landesverfassung. Die Entscheidungen ergehen regelmäßig durch neun Richterinnen und Richter. Drei Mitglieder des
Verfassungsgerichtshofs sind Berufsrichter. Drei Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Bei drei weiteren
Mitgliedern liegt diese Voraussetzung nicht vor. Für jedes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs wählt der Landtag einen
Stellvertreter Der Verfassungsgerichtshof entscheidet unter dem Vorsitz seines Präsidenten. Die Richterinnen und Richter des
Verfassungsgerichtshofs sind ehrenamtlich tätig.