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Pressemitteilung vom 21. Dezember 2021

Datum: 21.12.2021

Kurzbeschreibung: Mannheim: Stadt muss Auskunft über Kaufvertrag für „Spinelli-Areal“ geben

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat mit heute den Beteiligten bekannt gegebenem Urteil entschieden, dass die Stadt Mannheim (Beklagte) Auskunft über einen von dieser gemeinsam mit zwei kommunalen Unternehmen (Käuferseite) mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Verkäuferin im Jahr 2020 geschlossenen Kaufvertrag geben muss.

 

Gegenstand des Kaufvertrags ist der (vormals) bundeseigene Teil des sogenannten „Spinelli-Areals“, eines 82 ha großen, früher von den amerikanischen Streitkräften genutzten Kasernengeländes, auf dem in den kommenden Jahren Wohneinheiten für rund 4.500 Menschen und ein zentraler Teil des neuen Grünzugs Nordost der Stadt Mannheim entstehen sollen und in dessen Zentrum die Bundesgartenschau 2023 stattfinden soll. Der mit der Klage geltend gemachte Anspruch auf Informationszugang nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz bezog sich vor allem auf die Höhe des Kaufpreises. Insbesondere die am Verfahren beteiligten kommunalen Unternehmen und die ebenfalls am Verfahren beteiligte BImA waren dem entgegengetreten, weil sie im Fall der begehrten Auskunft Nachteile für ihre weitere Geschäftstätigkeit befürchteten.

 

Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.

 

Die Beteiligten haben die Möglichkeit, binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einzulegen (1 K 3842/20). (RW)

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