Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Pressemitteilung vom 14.09.2023
Datum: 14.09.2023
Kurzbeschreibung: Mannheim: Mündliche Verhandlung im Verfahren um die Anfechtung der Oberbürgermeisterwahl
Die mündliche Verhandlung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe im Verfahren um die Anfechtung der Mannheimer Oberbürgermeisterwahl (1 K 3447/23) findet am 10.10.2023 ab 10 Uhr im Sitzungssaal 2 des Dienstgebäudes des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim statt.
Zur Durchführung der mündlichen Verhandlung ist eine sitzungspolizeiliche Anordnung ergangen. Deren wesentliche Regelungen sind:
- Im Sitzungssaal stehen für Zuhörer und Medienvertreter 51 Sitzplätze zur Verfügung, von denen 14 Sitzplätze für Medienvertreter reserviert sind.
- Für jedes Medienorgan wird jeweils nur ein Sitzplatz zur Verfügung gestellt, der vorab per E-Mail bei der Pressestelle des
Verwaltungsgerichts Karlsruhe anzumelden ist. Maßgeblich ist die Reihenfolge der Anmeldung.
- Der Einlass von Zuhörern erfolgt nach der Reihenfolge des Eintreffens vor dem Sitzungssaal.
- Sobald alle Sitzplätze belegt sind, wird kein weiterer Einlass gewährt. Davon ausgenommen sind Fernsehteams und Fotografen,
die nach Aufruf der Sache den Sitzungssaal wieder verlassen.
- Der Einlass in den Sitzungssaal wird ab 30 Minuten vor Beginn der Sitzung gewährt.
- Es findet eine Einlasskontrolle von Personen und mitgeführten Behältnissen statt. Der Einlass kann untersagt werden.
- Das Mitführen von Waffen sowie von Gegenständen, die geeignet sind, andere körperlich zu verletzen, ist im Sitzungssaal
untersagt. Von dieser Regelung ausgenommen sind Justiz- und Polizeikräfte. Tiere dürfen im Sitzungssaal nicht mitgeführt
werden mit Ausnahme von erforderlichen Begleithunden sehbehinderter Personen.
Es ist beabsichtigt, über den Ausgang des Verfahrens durch eine Pressemitteilung zu informieren. (RW)