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Pressemitteilung vom 10.10.2023

Datum: 10.10.2023

Kurzbeschreibung: Mannheim: Klage gegen Oberbürgermeisterwahl abgewiesen

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat mit heute verkündetem Urteil eine gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl in Mannheim gerichtete Klage abgewiesen.


Am 09.07.2023 fand in Mannheim die Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters statt, bei der Christian Specht zum Oberbürgermeister gewählt wurde. Hiergegen hatte der wahlberechtigte Kläger Einspruch erhoben, der vom Regierungspräsidium Karlsruhe zurückgewiesen worden war. Mit der nun abgewiesenen Klage verfolgte der Kläger sein Begehren, die Wahl für unwirksam erklären zu lassen und eine Neuwahl anzuordnen, weiter.


Der Kläger hatte unter anderem geltend gemacht, ihm sei die Teilnahme an der Wahl nicht möglich gewesen. Auch sei die Kontrolle der Wahlberechtigung der an der Wahl teilnehmenden Wähler nicht ordnungsgemäß erfolgt. Weiter hatte der Kläger die Größe der Wahlbezirke gerügt.


Dem ist die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt.


Es ist beabsichtigt, eine weitere Pressemitteilung nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidungsgründe zu veröffentlichen.


Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, hiergegen nach Zustellung des vollständigen Urteils Antrag auf Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zu stellen (1 K 3447/23). (RW)

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