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Klagen gegen Betretungsverbot für den Battertfelsen „Badener Wand“ teilweise erfolgreich
Datum: 30.07.2025
Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 30.07.2025
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das von der Stadt Baden-Baden verfügte Betretungsverbot für den Battertfelsen „Badener Wand“ aufgehoben, soweit es über die Zeit vom 15. Januar bis zum 31. Juli eines jeden Jahres hinausgeht. Im Übrigen hatten die Klagen keinen Erfolg.
Aufgrund der am 29. Juli 2025 durchgeführten mündlichen Verhandlung hat die 6. Kammer den Klagen des Landesverbandes Baden-Württemberg des Deutschen Alpenvereins e.V., der Sektionen Karlsruhe und Offenburg des Deutschen Alpenvereins und einer Privatperson teilweise stattgegeben. Es hat die von der Stadt Baden-Baden am 22. Dezember 2022 erlassene Allgemeinverfügung, mit der im Naturschutzgebiet „Battertfelsen beim Schloss Hohenbaden“ zum Schutz des Wanderfalkens ein ganzjähriges Betretungsverbot angeordnet worden war, sowie die gegenüber den Klägern ergangenen Widerspruchsbescheide des Regierungspräsidiums Karlsruhe aufgehoben, soweit das Betretungsverbot über die Zeit vom 15. Januar bis zum 31. Juli eines jeden Jahres hinausgeht. Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht die Klagen abgewiesen. Die Kammer hat in der mündlichen Verhandlung zwei Sachverständige aus dem Bereich der Ornithologie zu den entscheidungserheblichen Fragen angehört. Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, war zum Verfahren beigeladen.
Der Tenor der Urteile wurde den jeweiligen Verfahrensbeteiligten heute bekanntgegeben. Die Urteile wurden noch nicht begründet. Sobald eine Begründung vorliegt, wird diese Gegenstand einer weiteren Pressemitteilung sein.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können im Umfang ihres Unterliegens jeweils innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils die Zulassung der Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen. (JH)