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Pressemitteilung vom 05.02.2024
Datum: 05.02.2024
Kurzbeschreibung: Verwaltungsgericht Karlsruhe: Deutlich kürzere Laufzeiten baurechtlicher Verfahren
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat zum 01.01.2023 eine so genannte Planungskammer eingerichtet. Die 2.
Kammer ist seither im Wesentlichen für das öffentliche Baurecht aus den Städten Baden-Baden, Heidelberg, Karlsruhe und
Pforzheim sowie aus den Landkreisen Calw, Enzkreis, Rastatt und Rhein-Neckar-Kreis zuständig. Zum 01.01.2024 hat die Kammer zudem die
Zuständigkeit für baurechtliche Verfahren aus der Stadt Mannheim übernommen.
Konkreter Anlass für die Einrichtung einer solchen Kammer beim Verwaltungsgericht Karlsruhe war das
Ziel der Landesregierung, baurechtliche Verfahren insbesondere zu Wohnbauvorhaben deutlich zu beschleunigen. Nicht nur aus der Anwaltschaft
häuften sich in der Vergangenheit die Rückmeldungen, dass in baurechtlichen Streitigkeiten wegen der erwarteten langen
Verfahrensdauer gerichtlicher Rechtsschutz oftmals nicht in Anspruch genommen, sondern auf Infrastrukturvorhaben verzichtet wurde oder
diese Vorhaben örtlich verlagert wurden.
Ein Jahr nach Einrichtung dieser Planungskammer zieht das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun eine positive
Bilanz. Das angestrebte Ziel, Verfahren aus dem Bereich des Baurechts schneller zu entscheiden, konnte erreicht werden: Während die
durchschnittliche Verfahrensdauer der im Jahr 2022 erledigten baurechtlichen Verfahren gerichtsweit in Klageverfahren 15,8 Monate und in
Eilverfahren 4,0 Monate betrug, konnten die entsprechenden Bearbeitungszeiten im Jahr 2023 auf 11,9 Monate in Klageverfahren und 2,7 Monate
in Eilverfahren deutlich verkürzt werden. Bezogen auf die im Jahr 2023 neu eingegangenen und erledigten Verfahren betrugen die
Verfahrenslaufzeiten sogar nur 4,5 Monate (Klageverfahren) und 2,1 Monate (Eilverfahren).
Die erfreuliche Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten in baurechtlichen Streitigkeiten ist nicht nur auf eine weitgehende Konzentration der Verfahren bei einer Kammer zurückzuführen, sondern vor allem auf das vom Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg zusätzlich zur Verfügung gestellte Personal. Die Landesregierung hat für die Beschleunigung in der baden-württembergischen Verwaltungsgerichtsbarkeit sechs zusätzliche Richterstellen „zur Spezialisierung im Bauordnungs- und -planungsrecht“ geschaffen, davon drei am Verwaltungsgericht Karlsruhe. Der Präsident des Verwaltungsgerichts Karlsruhe Christian Pohl würdigte dies als ein gelungenes Beispiel für wirksame Maßnahmen der Justizverwaltung und der internen Gerichtsorganisation zur Beschleunigung gerichtlicher Verfahren: „Wir sind dem Justizministerium für die Personalaufstockung sehr dankbar. Sie hat es dem Präsidium des Gerichts ermöglicht, das vorhandene richterliche Personal verstärkt zur Bearbeitung von Verfahren mit Infrastrukturbezug einzusetzen.“