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Jahrespressekonferenz 2011

Datum: 28.03.2011

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 28.03.2011

I.      Geschäftsentwicklung

1.    Verfahrenseingänge

Wie in den vorangegangenen Jahren sind auch im Geschäftsjahr 2010 die Verfahrenseingänge beim Verwaltungsgericht Karlsruhe insgesamt rückläufig (3.552 Verfahrenseingänge im Geschäftsjahr 2010 gegenüber 3.796 Verfahrenseingängen im Geschäftsjahr 2009, das sind minus 6,4 %); allerdings sind innerhalb der Verfahrensarten unterschiedliche Tendenzen festzustellen.

So sind die Eingänge im Bereich der Asylverfahren - anders als in den Vorjahren - im Geschäftsjahr 2010 deutlich angestiegen. Waren es im Geschäftsjahr 2009 noch 577 Asyleingänge, so ist deren Zahl im Geschäftsjahr 2010 auf 829 angestiegen; das ist eine Steigerung um ca. 44 %. Diese Steigerung entspricht einem bundesweiten Trend und ist im Wesentlichen auf den vermehrten Zugang von Asylbewerbern aus den Herkunftsländern Afghanistan, Serbien, Kosovo, Iran, Mazedonien und Somalia zurückzuführen. Soweit im Geschäftsjahr 2010 eine erhöhte Zahl von Asylantragstellern aus Serbien und Mazedonien zu verzeichnen war, dürfte ein Zusammenhang mit der von den Innenministern der Europäischen Union beschlossenen Streichung der Visumspflicht für Bürger der drei Balkanstaaten Serbien, Montenegro und Mazedonien ab Dezember 2009 nahe liegen.


Im Bereich der allgemeinen Verwaltungsrechtsstreitsachen (VRS) hat das Verwaltungsgericht im Geschäftsjahr 2010 mit 2.723 Verfahren gegenüber 3.219 Verfahren im Geschäftsjahr 2009 einen Rückgang an Eingängen um ca. 15 % zu verzeichnen. Ursache hierfür waren im Wesentlichen merklich geringere Eingänge in Verfahren um die Vergabe von Studienplätzen (sogenannte NC-Verfahren) im Geschäftsjahr 2010 (487 Verfahrenseingänge gegenüber 915 Verfahrenseingängen im Vorjahr) sowie ebenfalls schrumpfende Eingänge bei den ausländerrechtlichen Verfahren (255 Verfahren gegenüber 339 Verfahren im Vorjahr).

2.    Erledigungen

Wegen der schrumpfenden Verfahrenseingänge in den Vorjahren verfügte das Justizministerium Baden-Württemberg zur Jahresmitte die Schließung zweier Kammern. Ein Vorsitzender Richter ist bereits Ende 2009 in den Ruhestand gegangen und ein weiterer Vorsitzender Richter ist zur Jahresmitte an das Verwaltungsgericht Freiburg versetzt worden. Diese beiden Vorsitzendenstellen wurden nicht wieder besetzt. Trotzdem haben die verbliebenen 12 Kammern des Verwaltungsgerichts im Geschäftsjahr 2010 mit insgesamt 3.651 Erledigungen (davon 3.008 allgemeine Verwaltungsrechtsstreitigkeiten und 643 Asylverfahren) mehr Verfahren erledigt als im Vorjahr (Gesamterledigungen in 2009: 3619). Allerdings konnte die Zahl der Erledigungen im Asylbereich - anders als in den Vorjahren - nicht gesteigert werden. Eine Ursache hierfür dürfte darauf zurückzuführen sein, dass das vom Richter zu beachtende normative Prüfprogramm -auch infolge des Einwirkens europarechtlicher Regelungen zum Flüchtlingsrecht - erheblich erweitert wurde und deshalb eine aufwändigere Bearbeitung erfordert.

3.    Anhängige Verfahren

Der Gesamtbestand an anhängigen Verfahren hat sich mit 2.510 Verfahren zum Stichtag 31.12.2010 gegenüber dem Vorjahr (2.609) verringert. Dabei konnte der Bestand an anhängigen allgemeinen Verwaltungsrechtsstreitigkeiten - anders als im Vorjahr - erheblich reduziert werden (1.933 Verfahren zum Stichtag 31.12.2010 gegenüber 2.218 anhängigen Verwaltungsstreitsachen zum Stichtag 31.12.2009). Gestiegen ist hingegen der Bestand an anhängigen Asylverfahren auf 577 (gegenüber 391 anhängigen Verfahren zum 31.12.2009) infolge des erheblichen Anstiegs der Asyleingänge im Geschäftsjahr 2010 (siehe oben 1.)

4.    Verfahrensdauer

Bei den Laufzeiten konnte das Verwaltungsgericht Karlsruhe in nahezu allen Geschäftsbereichen eine Reduzierung der Verfahrensdauer erreichen. So waren die Klageverfahren aus dem Bereich der allgemeinen verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten im Geschäftsjahr 2010 im Durchschnitt 8,3 Monate (2009: 9,7 Monate) und im Bereich der Asylverfahren 9,1 Monate (2009: 10,6 Monate) anhängig.

Bei den verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer im Asylbereich auf 1,2 Monate reduziert werden (2009: 1,6 Monate). Lediglich bei den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Eilverfahren hat sich die Verfahrensdauer auf 4,0 Monate erhöht (2009: 2,6 Monate).

5.    Ausgang der Verfahren

Die Stattgabequote in Klageverfahren bei den allgemeinen Verwaltungsrechtsstreitigkeiten ist von 6,2 % im Geschäftsjahr 2009 auf 5,5 % im Geschäftsjahr 2010 gesunken. Bei den asylgerichtlichen Hauptsacheverfahren hat sich die Stattgabequote mit 14,0 % gegenüber dem Vorjahr (25,5 %) erheblich reduziert.

Bei den Eilverfahren hat sich gegenüber dem Vorjahr keine signifikante Änderung hinsichtlich der jeweiligen Erfolgsquote ergeben (allgemeine Verwaltungsrechtsstreitigkeiten: 5,0 % und 15,3 % in asylgerichtlichen Eilverfahren gegenüber 6,7 % bzw. 11,6 %).

3,9 % der Klageverfahren wurden durch Vergleich erledigt, weitere 16,6 % der Verfahren erledigten sich in der Hauptsache. 36,0 % der Klagen wurden zurückgenommen.

6.    Tätigkeitsbereich

Wie im Vorjahr bildeten im Bereich der allgemeinen Verwaltungsrechtsstreitigkeiten die Verfahren wegen Vergabe von Studienplätzen (NC-Verfahren) mit 487 Verfahren den größten Block an Eingängen. Ihnen folgten - ebenfalls wie im Vorjahr - mit 255 Verfahren die ausländerrechtlichen Streitigkeiten. An dritter Stelle rangieren die Verfahren wegen Sportwetten (197 Verfahren), gefolgt von den baurechtlichen Streitigkeiten (182 Verfahren).

Bei den Asylverfahren bildeten der Irak, die Türkei und das Kosovo die drei eingangsstärksten Herkunftsländer.

II.    Personalsituation

Am 31.12.2010 waren beim Verwaltungsgericht Karlsruhe 30 Richter (Vorjahr: 31) mit 29,25 Arbeitskraftanteilen (AKA) tätig (Vorjahr: 30,50 AKA); davon 16 Richterinnen und 14 Richter. Zwei Richterinnen versahen ihren Dienst in Teilzeitbeschäftigung. Am 01.07.2010 wechselte ein junger Proberichter als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht. Eine Richterin kehrte zum Jahresende aus der Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesverfassungsgericht an das Verwaltungsgericht zurück. Ein Richter, der bisher bei der Staatsanwaltschaft Mannheim tätig war, wurde nach Beendigung seiner Erprobungsabordnung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zum 01.05.2010 an das Verwaltungsgericht Karlsruhe versetzt. Zum 01.07.2010 wurde ein beim Verwaltungsgericht Karlsruhe tätiger Vorsitzender Richter an das Verwaltungsgericht Freiburg versetzt. Zum 01.08.2010 wechselte ein Proberichter aus der Zivilgerichtsbarkeit an das Verwaltungsgericht. Im Geschäftsjahr 2010 betrug das Durchschnittsalter der Richterschaft des Verwaltungsgerichts Karlsruhe 48 Jahre.

Im nichtrichterlichen Bereich ist der Personalbestand des Verwaltungsgerichts zum Ende des Geschäftsjahrs 2010 mit insgesamt 29 Personen konstant geblieben. Der Arbeitskraftanteil ist minimal um 0,50 auf 24,50 geschrumpft.

III.   Tätigkeit der Pressestelle

Im Jahr 2010 hat die Pressestelle in 25 und in diesem Jahr in bisher fünf Pressemitteilungen über die Terminierung und den Ausgang von Verfahren informiert. Die Pressemitteilungen werden jeweils am Tag der Herausgabe auch in die Homepage des Verwaltungsgerichts eingestellt. Sie erhalten dort grundsätzlich einen Verweis (Link) auf die - anonymisierte -Entscheidung im Volltext. Wirksam ist dieser Verweis in der Regel erst am übernächsten Tag, u.U. auch erst einige Tage später, da die anonymisierte Entscheidung zunächst in eine Datenbank außerhalb des Verwaltungsgerichts eingestellt werden muss.

Für sonstige Auskünfte zum Stand einzelner Verfahren stehen die Mitarbeiter der Pressestelle des Verwaltungsgerichts jederzeit gern zur Verfügung.

IV.  Rückblick auf Entscheidungen im Jahr 2010 und in den ersten Monaten des neuen Jahres

1.    Wahlanfechtungen der Gemeinderatswahl in Mannheim sowie der Bürgermeisterwahl in Wimsheim erfolglos

In mehreren Verfahren war das Verwaltungsgericht Karlsruhe im Jahr 2010 mit Wahlanfechtungen befasst.

In zwei Urteilen vom 23.03.2010 hat die (damalige) 11. Kammer entschieden, dass die Gemeinderatswahl der Stadt Mannheim vom 07.06.2009 gültig ist. Im ersten Verfahren hatte sich ein Bewerber aus dem Wahlvorschlag „DIE BÜRGEROPPOSITION“ (Platz 10 der Wahlvorschläge) dagegen gewandt, dass der Wahlvorschlag „BürgerUnion“ ohne Unterstützungsunterschriften auf Platz 6 der Wahlvorschläge gesetzt worden war. Die Kammer hat in ihrer Entscheidung ausgeführt, zwar liege wohl ein Verstoß gegen das Unterschriftserfordernis vor. Nach dem Kommunalwahlgesetz führe jedoch ein mit Einspruch geltend gemachter und festgestellter Verstoß gegen wesentliche Vorschriften nur dann zur Ungültigkeit der Wahl, wenn deren Ergebnis dadurch beeinflusst werden könne. Dies sei vorliegend wegen der geringen Stimmenzahl für beide Parteien nicht der Fall (11 K 1644/09 - Pressemitteilung Nr. 4/2010). Im zweiten Verfahren hatten sich die Kläger gegen die Feststellung des Gesamtergebnisses der Gemeinderatswahl in Mannheim und die Sitzverteilung gewandt. Sie hatten geltend gemacht, dass das hierbei angewandte sogenannte d`Hondtsche Höchstzahlverfahren rechtswidrig sei, weil dieses kleinere Parteien und Gruppierungen benachteilige. Dem ist die 11. Kammer nicht gefolgt: Die Auswirkungen des im Kommunalwahlgesetz in Bezug genommenen d`Hondtsche Höchstzahlverfahrens bei der Stimmenauszählung der Wahl des Gemeinderats sei mit den Vorschriften des Grundgesetzes und der Landesverfassung von Baden-Württemberg vereinbar (11 K 1851/09 - Pressemitteilung Nr. 4/2010).

Mit Urteil vom 15.07.2010 hat die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe entschieden, dass die Bürgermeisterwahl in Wimsheim vom 11.04.2010 gültig ist. Ein Bewerber hatte die Wahl mit der Begründung angefochten, es habe keine Chancengleichheit bestanden. Dem ist die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt (9 K 1203/10 -Pressemitteilung Nr. 11/2010).

Der jeweils gestellte Antrag auf Zulassung der Berufung wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Verfahren 11 K 1851/09 mit Beschluss vom 17.12.2010 abgelehnt (1 S 1046/10) und im Verfahren 9 K 1203/10 mit Beschluss vom 21.09.2010 verworfen (1 S 1982/10).

2.    Wiesloch: Sperrzone für das Mitführen und den Verzehr alkoholischer Getränke rechtswidrig

Im August hat die 5. Kammer dem Eilantrag eines Besuchers des Winzerfestes 2010 in Wiesloch stattgegeben, der sich gegen die von der Stadt Wiesloch anlässlich des Winzerfestes angeordnete Sperrzone für das Mitführen und den Verzehr alkoholischer Getränke gewandt hat (5 K 2156/10 - Beschluss vom 27.08.2010 - Pressemitteilung Nr. 18 /2010). Das Gericht kam in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, die rund um die Uhr geltende Allgemeinverfügung sei unverhältnismäßig, die angeordnete Sperrzone nicht hinreichend bestimmt und die gesetzlichen Voraussetzungen lägen nicht vor.

3.    Ettlingen: Eilantrag auf Durchführung einer Gemeinderatssondersitzung zur Fusion der Sparkasse Ettlingen und der Sparkasse Karlsruhe bleibt erfolglos

Die 2. Kammer hat den Eilantrag von 21 Gemeinderäten der Stadt Ettlingen abgelehnt, mit dem diese beantragt haben, der Oberbürgermeisterin im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, eine Sondersitzung des Gemeinderats einzuberufen, um in dieser Sitzung zu erreichen, dass die Stadt Ettlingen durch Gemeinderatsbeschluss verpflichtet wird, beim Regierungspräsidium Karlsruhe einen Antrag auf Aufhebung der Genehmigung der Fusion der Sparkasse Ettlingen und der Sparkasse Karlsruhe zu stellen. Die Kammer hat insbesondere verneint, dass der angestrebte Verhandlungsgegenstand zum Aufgabengebiet der Gemeinde gehört (Beschluss vom 13.08.2010 - 2 K 1720/10 - Pressemitteilung Nr. 17/2010).

Die hiergegen eingelegte Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 18.10.2010 zurückgewiesen (1 S 2029/10).

4.    Richter kann seinen Eintritt in den Ruhestand nicht verhindern

Mit einem Eilverfahren strebte ein Amtsrichter die vorläufige Aufschiebung seiner aufgrund der Vollendung des 65. Lebensjahres anstehenden Versetzung in den Ruhestand an. Mit Beschluss vom 28.07.2010 hat die 4. Kammer diesen Antrag abgelehnt und u.a. ausgeführt, die gesetzliche Festsetzung der Altersgrenze für Richter verstoße nicht gegen höherrangiges Recht. Sie sei insbesondere nicht diskriminierend, weil sie objektiv, angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sei (4 K 1239/10 -Pressemitteilung Nr. 15/2010).

5.    Rastatt: Gentechnisch veränderter Mais muss beseitigt werden

Im Juli hat die 6. Kammer den Eilantrag eines Landwirts aus dem Landkreis Rastatt gegen die Anordnung der sachgerechten Beseitigung sämtlicher Maispflanzen abgelehnt, die aus einer Charge mit Saatgut stammten, die mit einer gentechnisch veränderten Maissorte durchmischt war. In den Gründen seines Beschlusses hat das Gericht u.a. ausgeführt, die im Eilverfahren zu treffende Folgenabwägungsentscheidung falle wegen der gegebenenfalls unabsehbaren Folgen für die Umwelt zu Lasten des Antragstellers aus, bei dem zwar nicht unerhebliche Eingriffe in Grundrechte in Rede stünden, letztlich aber (noch) überschaubare wirtschaftliche Interessen betroffen seien (Beschluss vom 09.07.2010 - 6 K 1566/10 -Pressemitteilung Nr. 8/2010).

6.    Polizei-Datei "Gewalttäter Sport" hat keine ausreichende Rechtsgrundlage

Mit drei Urteilen vom 14.04.2010 hat die 3. Kammer Klagen stattgegeben, mit denen sich Betroffene gegen die Speicherung ihrer Daten in der Datei „Gewalttäter Sport“ gewehrt hatten. Das Gericht hat in den Entscheidungen ausgeführt, für die erfolgte Speicherung personenbezogener Daten fehle die notwendige Rechtsgrundlage (Urteile vom 14.04.2010 -3 K 1988/09, 3 K 2309/09 und 3 K 2956/09 - Pressemitteilung Nr. 5/ 2010).

Die in den Verfahren 3 K 2309/09 und 3 K 2956/09 vom Beklagten eingelegten - vom Gericht zugelassenen - Berufungen zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg haben sich in der Hauptsache erledigt, nachdem die erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen wurde (1 S 1045/10 und 1 S 1174/10).

7.    Sinsheim: Kein Bürgerbegehren betreffend die Errichtung eines Hallen- und Wellnessbades

Im Januar 2011 hat die 5. Kammer den Antrag einer Unterzeichnerin des von der Bürgerinitiative „Bürgerbegehren Bäderparadies“ eingereichten Bürgerbegehrens abgelehnt, im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig festzustellen, dass das Bürgerbegehren zulässig sei. In ihrer Begründung hat die Kammer ausgeführt, das Bürgerbegehren habe voraussichtlich nicht das nach der Gemeindeordnung erforderliche Quorum von 2.500 Stimmen erreicht. Es bestünden durchgreifende Zweifel daran, dass Unterschriften, die zunächst vor Ergehen des zu korrigierenden Gemeinderatsbeschlusses von den Bürgern für ein geplantes initiierendes Bürgerbegehren geleistet wurden, ein nunmehr gegen den Gemeinderatsbeschluss gerichtetes Bürgerbegehren zu tragen vermögen (Beschluss vom 21.01.2011 - 5 K 3560/10 - Pressemitteilungen Nr. 2 und 3/2011).

Die Antragstellerin hat gegen den Beschluss Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.

8.    Karlsruhe: Eilanträge gegen Versammlungsverbot anlässlich des CASTOR-Transports erfolglos

Im Februar 2011 hat die 3. Kammer zwei Eilanträge gegen das anlässlich des CASTOR-Transports angeordnete, zeitlich und auf einen 50 m breiten Streifen entlang beider Seiten der Bahnstrecke räumlich beschränkte Versammlungsverbot der Stadt Karlsruhe abgelehnt. In der Begründung hat das Gericht u.a. ausgeführt, die Prognose der Behörde, es werde bei der Durchführung einer Versammlung im räumlichen Geltungsbereich der Verfügung zu einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kommen, sei in Anbetracht der aktuellen politischen Situation und der Erfahrungen bei früheren CASTOR-Transporten voraussichtlich nicht zu beanstanden (Beschluss vom 14.02.2011 - 3 K 388/11 - Pressemitteilung Nr. 5/2011).

Die hiergegen eingelegte Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 15.02.2011 zurückgewiesen (1 S 364/11).


V.   Ausblick auf anhängige Verfahren, die voraussichtlich im Jahr 2011 entschieden werden

1.    Baden-Baden: Klage gegen Baugenehmigung für Mobilfunksendeanlagen

Der Kläger wendet sich gegen die Errichtung und den Betrieb eines 35 m hohen Antennenträgers mit einer 5 m hohen Antennenanlage für Mobilfunk in der Nähe seines Grundstücks. Er macht mit seiner Klage die Verletzung baurechtlicher Vorschriften sowie die vom Sendemast ausgehende Strahlenbelastung geltend (8 K 1406/10 sowie 8 K 3446/10).

Die zuständige 8. Kammer hat den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die erteilte Baugenehmigung für die Anlage mit Beschluss vom 20.05.2010 (8 K 695/10) abgelehnt und in der Begründung ausgeführt, die Baugenehmigung sei voraussichtlich rechtmäßig und verletze den Kläger nicht in nachbarschützenden Rechten. Die hiergegen erhobene Beschwerde wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 16.08.2010 (3 S 1330/10) zurückgewiesen.

Termin zur mündlichen Verhandlung in beiden Klageverfahren ist auf den 12.04.2011 bestimmt.

2.    Sinsheim: Darf ein Krematorium in einem Gewerbegebiet errichtet werden?

Die Klägerin wendet sich gegen die Aufhebung der ihr zunächst erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines Krematoriums im Geltungsbereich des Plangebiets „Oberer Renngrund“ in Sinsheim.

Die damals zuständige 1. Kammer hatte im einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit Beschluss vom 23.06.2009 (1 K 1111/09) die aufschiebende Wirkung des Widerspruch eines Anwohners gegen die Baugenehmigung angeordnet und in der Begründung ausgeführt, der Anspruch des Antragstellers auf Wahrung des Gebietscharakters sei verletzt. Nachfolgend hob die nunmehr von der Bauherrin beklagte Stadt Sinsheim die Baugenehmigung auf. In ihrer Klage gegen die Aufhebung macht die Klägerin geltend, ein Krematorium ohne Pietätshalle sei als nicht erheblich belästigender Gewerbebetrieb planungsrechtlich zulässig (5 K 2976/09).

Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf den 04.05.2011 bestimmt.


3.    Bretten: Baugenehmigung für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb?

Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs mit ca. 3.800 qm Verkaufsfläche und 334 Stellplätzen auf der Diedelsheimer Höhe in Bretten. Die Große Kreisstadt Bretten hat die Erteilung der Baugenehmigung abgelehnt, den hiergegen erhobenen Widerspruch hat das Regierungspräsidium Karlsruhe zurückgewiesen: Dem Vorhaben stehe eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans „Östliche Steinzeugstraße“ entgegen. Auch werde die Zielsetzung der Stadt, den innerstädtischen Einzelhandel zu beleben, durch die weitere Zulassung eines Supermarktes „auf der grünen Wiese“ konterkariert (7 K 1780/10).

Über die Klage wird voraussichtlich im 1. Halbjahr 2011 entschieden.

4.    Außengastronomie in Heidelberg

Ein Gastwirt, der in der Altstadt von Heidelberg eine Gaststätte mit - durch Sondernutzungserlaubnis gestatteter - Außenbewirtschaftung betreibt, wendet sich gegen eine Verfügung der Stadt Heidelberg, mit der ihm untersagt wird, über die von der erlaubten Außenbewirtschaftung umfassten Flächen und Zeiten hinaus eine Außenbewirtschaftung in der Form durchzuführen, dass er dort Gäste bewirtet oder es zulässt, dass Gäste dort die in seiner Gaststätte erworbenen Getränke konsumieren. Der Kläger macht geltend, für einen Straßenverkauf von Getränken sei eine Sondernutzungserlaubnis nicht erforderlich. Im Übrigen hätten durchschnittlich mehr als 90 % der Personen die alkoholischen Getränke nicht zuvor in Gaststätten erworben, sondern mitgebracht (4 K 2211/10, 4 K 3451/10 und 4 K 3452/10).

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist im 3. Quartal vorgesehen.

5.    Weinheim: Gemeinderatsmitglied begehrt förmliche Beteiligung des Gemeinderats bei Entscheidungen der unteren Baurechtsbehörde

Der Kläger ist Gemeinderatsmitglied der Stadt Weinheim. Er möchte mit seiner Klage erreichen, dass Entscheidungen der unteren Baurechtsbehörde im Innenverhältnis der Stadt nur noch unter förmlicher Beteiligung des Gemeinderats zu treffen sind (6 K 1487/10).

Die mündliche Verhandlung findet am 07.04.2011 statt.

6.    Weinheim: Ist das gegen einen Rechtsanwalt und Gemeinderatsmitglied verhängte Vertretungsverbot rechtmäßig?

Der Kläger dieses Verfahrens ist Gemeinderatsmitglied der Stadt Weinheim und übt zugleich den Beruf eines Rechtsanwalts aus. Nachdem der Kläger ein baurechtliches Mandat angenommen und in diesem Zusammenhang um Akteneinsicht beim Bauamt der Stadt Weinheim nachgesucht hatte, hat der Gemeinderat von Weinheim ein kommunalrechtliches Vertretungsverbot beschlossen. Der Kläger begehrt mit seiner Klage die Klärung der Rechtmäßigkeit des Vertretungsverbots (6 K 2400/10).

Die mündliche Verhandlung findet am 07.04.2011 statt.

7.    Bruchsal: Aberkennung eines Gemeinderatssitzes

Der Kläger, der bei der letzten Kommunalwahl in den Gemeinderat von Bruchsal gewählt wurde, wendet sich gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe, mit dem die erfolgte Zuteilung eines Sitzes im Gemeinderat an ihn für ungültig erklärt wird (8 K 1875/10).

Die zuständige 8. Kammer hat den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit Beschluss vom 17.09.2010 (8 K 1876/10) abgelehnt und in der Begründung ausgeführt, es spreche derzeit eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Kläger nicht wählbar gewesen sei, denn er habe -entgegen den Vorgaben der Gemeindeordnung - nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde gewohnt. Die hiergegen erhobene Beschwerde wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 18.01.2011 (1 S 2329/10) zurückgewiesen.

Termin zur mündlichen Verhandlung im Klageverfahren ist auf den 12.04.2011 bestimmt.

8.    Elchesheim-Illingen: Steganlage am Goldkanal?

Klägerin in diesem Verfahren ist die Gemeinde Elchesheim-Illingen. Sie wendet sich gegen die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung auf ihrer Gemarkung zur Errichtung einer Steganlage am Goldkanal für Segelboote. Die Gemeinde ist der Auffassung, das Anbringen des Stegs gegen ihren ausdrücklich erklärten Willen verstoße gegen das verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht der Kommunen und die kommunale Planungshoheit (6 K 2687/10).

9.    Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

In drei bei der 6. Kammer anhängigen Verfahren (6 K 1111/10, 6 K 1240/10, 6 K 3162/10) wenden sich die Kläger gegen Vergnügungssteuerbescheide für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, die von der Stadt Rastatt und der Stadt Bühl erlassen worden sind. Die Kläger sind der Auffassung, die der Besteuerung zugrundeliegenden kommunalen Satzungen seien rechtswidrig, insbesondere in Hinblick auf die Satzungsregelungen bezüglich der von Einspielergebnissen abhängigen Besteuerung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, der Erhebung einer Mindeststeuer sowie der Steuerschätzung.

10. Hundesteuer in der Stadt Philippsburg

Zwei Klagen richten sich gegen Hundesteuerbescheide der Stadt Philippsburg für das Jahr 2010. Die Kläger vertreten die Auffassung, dass die Verdoppelung der Hundesteuer von 48 € auf 96 € für den Ersthund durch die am 01.01.2010 in Kraft getretene neue Hundesteuersatzung rechts-und sittenwidrig sei (4 K 1090/10 und 4 K 1105/10).

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist im 3. Quartal vorgesehen.

11. Direktverkauf von Rohmilch nur ab Stall?

Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid, mit dem ihm untersagt wird, Rohmilch mittels eines Automaten außerhalb des Milcherzeugungsbetriebs in Verkehr zu bringen (5 K 1869/10).

Den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hat die damals zuständige 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe mit Beschluss vom 29.03.2010 (10 K 312/10) abgelehnt und in der Begründung ausgeführt, es sei grundsätzlich verboten, Rohmilch an Verbraucher abzugeben. Die Voraussetzungen für eine Ausnahme seien nicht erfüllt, denn der Kläger gebe die Rohmilch nicht am Ort der Milcherzeugung, sondern an anderer Stelle ab.

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung im Klageverfahren ist im 3. Quartal vorgesehen.

12. Widerruf der Approbation eines niedergelassenen Arztes

Im Jahr 2009 wurde einem in Mannheim niedergelassenen Arzt durch das Landesgesundheitsamt die Approbation wegen Unwürdigkeit sofort vollziehbar widerrufen. Hintergrund waren insbesondere zahlreiche Impfungen ohne Einwilligung und teilweise ohne Wissen der Patienten, weswegen 2008 eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung wegen Körperverletzung erfolgt war (1 K 1399/09).

Der mit der Klage gleichzeitig anhängig gemachte Antrag des Arztes auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hatte nach Ablehnung durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe (Beschluss vom 16.07.2009 -11 K 1455/09 -) und Zurückweisung der Beschwerde durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 29.09.2009 -9 S 1783/09 -) beim Bundesverfassungsgericht Erfolg (Beschlüsse vom 23.11.2009 und 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09 -), woraufhin der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherstellte.

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung im Klageverfahren ist im 2. Quartal vorgesehen.

13. Beihilfe für die Entfernung einer Tätowierung

Das Land Baden-Württemberg gewährt seinen Beamten Beihilfe zu notwendigen und angemessenen Aufwendungen für medizinische Leistungen nach Maßgabe der Beilhilfeverordnung. Eine Beihilfe ist jedoch nach der Beihilfeverordnung ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen als Folge von medizinisch nicht notwendigen Maßnahmen entstehen, insbesondere nach ästhetischer Operation, Tätowierung oder Piercing. Im Verfahren 9 K 481/10 begehrt der Kläger die Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Kosten für die chirurgische Entfernung von Tätowierungen und macht geltend, diese seien Ausdruck einer psychischen Erkrankung, deren Behandlung durch die Entfernung der Tätowierungen unterstützt werden solle.

14. Disziplinarrecht: Antisemitische Äußerung im Unterricht?

Der Kläger, ein Gymnasiallehrer, wendet sich mit seiner Klage gegen eine Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe, mit der er vorläufig des Dienstes enthoben worden ist. Dem Beamten wird vorgeworfen, u.a. dadurch ein Dienstvergehen begangen zu haben, dass er im Herbst letzten Jahres im Unterricht antisemitische Bemerkungen über die ehemalige Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Frau Charlotte Knobloch, gemacht habe (DL 11 K 3672/10).

15. Erkennungsdienstliche Behandlung von Asylbewerbern

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellte fest, dass in den letzten Monaten viele Asylbewerber aus Somalia Fingerkuppen aufweisen, die im Rahmen der obligatorischen erkennungsdienstlichen Behandlung keine verwertbaren Ergebnisse liefern. Das Bundesamt vermutet, dass dies auf eine Manipulation der Fingerkuppen durch die Asylbewerber zurückzuführen ist, die auf diese Weise verschleiern wollen, dass sie aus anderen europäischen Ländern - vor allem aus Italien - in der Erwartung besserer Sozialleistungen nach Deutschland weitergewandert sind, um so ihre Rückführung in diese Länder zu verhindern. In derzeit neun Klageverfahren wird das Verwaltungsgericht zu klären haben, ob das Vorgehen des Bundesamtes rechtmäßig war, das die jeweiligen Asylbewerber aufforderte, sich binnen eines Monats auswertbare Fingerabdrücke abnehmen zu lassen oder schriftlich darzulegen, warum dies nicht möglich ist, und nach Fristablauf ggf. das Asylverfahren einstellte (A 9 K 2920/10 u.a.).

Mehrere Verfahren werden am 12.05.2011 mündlich verhandelt.



VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE

- ÖFFENTLICH-RECHTLICHE STREITIGKEITEN - 

EINGÄNGE

ERLEDIGUNGEN

BESTAND AM

JAHRESENDE

2010

3552

3651

2510

davon

davon

davon

2723 allg. Verfahren

3008 allg. Verfahren

1933 allg. Verfahren

829 Asylrecht

643 Asylrecht

577 Asylrecht

2009

3796

3619

2609

davon

davon

davon

3219 allg. Verfahren

2933 allg. Verfahren

2218 allg. Verfahren

577 Asylrecht

686 Asylrecht

391 Asylrecht

2008

3954

4772

2432

davon

davon

davon

3277 allg. Verfahren

3670 allg. Verfahren

1932 allg. Verfahren

677 Asylrecht

1102 Asylrecht

500 Asylrecht


DAUER DER ERLEDIGTEN KLAGEVERFAHREN

BEIM VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE

Durchschnittliche Verfahrensdauer:

2010:

8,3 Monate bei Allgemeinverfahren

(2009: 9,7 Monate)

2010:

9,1 Monate bei Asylverfahren

(2009: 10,6 Monate)

DAUER DER ERLEDIGTEN EILVERFAHREN

BEIM VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE

Durchschnittliche Verfahrensdauer:

2010:

4,0 Monate bei Allgemeinverfahren

(2009: 2,6 Monate)

2010:

1,2 Monate bei Asylverfahren

(2009: 1,6 Monate)


AUSGANG DER KLAGEVERFAHREN

BEIM VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE

Stattgebende Entscheidungen:

2010:

in Allgemeinverfahren

5,5 %

(2009:  6,2 %)

2010:

in Asylverfahren

14,0 %

(2009:  25,5 %)

AUSGANG DER EILVERFAHREN

BEIM VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE

Stattgebende Beschlüsse:

2010:

in Allgemeinverfahren

5,0 %

(2009: 6,7 %)

2010:

in Asylverfahren

15,3 %

(2009: 11,6%)


sonstige Erledigungen/PKH

Klage

%

Antrag

%

Gesamt

Vergleich

95

3,9

10

0,8

105

Hauptsacheerledigung § 161

357

16,6

91

7,5

448

Rücknahme

776

36,0

224

18,4

1000

PKH-Bewilligung

114

4,7

11

0,9

125


schwerpunktmäßige Eingänge

in 2010

allgemeine Verfahren

Klage/Antrag

Anzahl der Verfahren in 2010

Anzahl der Verfahren in 2009

Vergabe von Studien-

plätzen (NC)

487

915

Ausländerrecht

255

339

Sportwetten

197

192

Baugenehmigung

182

210



Länderzuordnung nach Häufigkeit der    A s y l k l a g e n

Eingang 2010

zum Vergleich:

Eingang 2009

Irak

Türkei

Kosovo

Türkei

Irak

Kosovo

und weitere Verfahren

- hauptsächlich aus afrikanischen und asiatischen Ländern -

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