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Pressemitteilung vom 11.04.2024

Datum: 11.04.2024

Kurzbeschreibung: Anfechtung der OB-Wahl in Rastatt: Mündliche Verhandlung am 23.04.2024 sowie am 24.04.2024

In dem Klageverfahren gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, wegen der Wahlanfechtung der Oberbürgermeisterwahl in Rastatt (10 K 5449/23) wurde Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf



Dienstag, den 23.04.2024 und Mittwoch, den 24.04.2024,
jeweils 09:30 Uhr
im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts Karlsruhe,
76133 Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 1, Erdgeschoss,
Sitzungssaal 1.


Im Sitzungssaal steht nur ein begrenztes Angebot an Sitzplätzen zur Verfügung; für Vertreter der Medien ist ein Kontingent nach vorheriger Anmeldung verfügbar. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die sitzungspolizeiliche Anordnung verwiesen. (SC)



10 K 5449/23


- Der Vorsitzende -



Sitzungspolizeiliche Anordnung vom 10.04.2024



In dem Verfahren 10 K 5449/23 ergeht für die Termine zur mündlichen Verhandlung am 23. und 24. April 2024, jeweils 09.30 Uhr – Sitzungssaal 1 – die folgende sitzungspolizeiliche Anordnung:


1. Die mündliche Verhandlung beginnt am 23.04.2024, 09.30 Uhr, im Sitzungssaal 1, Nördliche Hildapromenade 1, 76133 Karlsruhe. Gegebenenfalls wird die Sitzung am darauf folgenden Mittwoch, dem 24.04.2024, 09.30 Uhr fortgesetzt. Für die gesamte mündliche Verhandlung gelten die nachfolgenden Regelungen.


2. Zuhörer und Medienvertreter erhalten 45 Minuten vor Beginn der Sitzung Einlass in den Sitzungssaal. Im Sitzungssaal stehen für Zuhörer und Medienvertreter 32 Sitzplätze zur Verfügung. Die geladenen Zeugen sollen vor dem Sitzungssaal warten und erst nach Aufruf eintreten.


3. Für Medienvertreter werden in den vorderen Bankreihen 6 Sitzplätze reserviert. Sofern aus dem Kontingent von 6 Sitzplätzen bis 10 Minuten vor Verhandlungsbeginn Plätze frei bleiben, können sie auch von sonstigen Zuhörern in Anspruch genommen werden; Entsprechendes gilt umgekehrt.


4. Der Einlass erfolgt nach der Reihenfolge des Eintreffens vor dem Sitzungssaal 1. Eingelassene Zuhörer und Medienvertreter erhalten eine Platzkarte, die zum erneuten Einlass berechtigt. Sobald die zur Verfü-gung stehenden Sitzplätze erschöpft sind, wird Zuhörern und Medienvertretern der weitere Einlass nicht mehr gestattet. Dies gilt nicht für Fernsehteams und Fotografen, die nach dem Aufruf der Sache entsprechend Nr. 6 dieser Anordnung den Sitzungssaal wieder verlassen.


5. Für jedes Medienorgan (Zeitung, Rundfunk- oder Fernsehanstalt, Presseagentur usw.) wird jeweils nur ein Sitzplatz zur Verfügung gestellt. Dieser ist vorab per E-Mail bei der Pressestelle des Gerichts anzumelden. Der Einlass erfolgt in der Reihenfolge der bei der Pressestelle des Verwaltungsgerichts eingegangenen Anmeldungen. Im Übrigen sind Reservierungen nicht statthaft.


6. Laptops dürfen nur im Offline-Betrieb verwendet werden. Mobiltelefone sind auszuschalten. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind während der Sitzung ausnahmslos untersagt. Fernsehteams und Fotografen dürfen im Sitzungssaal jeweils von ihrem Einlass an bis zum Sitzungsbeginn Foto- und Filmaufnahmen anfertigen. Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal wird pro Fernsehmedium nur ein Kamerateam zugelassen. Die Persönlichkeitsrechte der Prozessbeteiligten sind zu wahren. Mit Bild- und Tonaufnahmen des Gerichts außerhalb des Sitzungssaals besteht kein Einverständnis. Ab dem Aufruf der Sache haben Fernsehteams und Fotografen den Sitzungssaal unverzüglich zu verlassen, soweit sie nicht über einen Sitzplatz verfügen.


7. Allen Personen ist im Sitzungssaal das Mitführen von Waffen sowie von Gegenständen untersagt, die geeignet sind, andere körperlich zu verletzen (u.a. Waffen im Sinne des Waffengesetzes, Schirme, Stöcke, Taschenmesser, Scheren, Rasierklingen, potentielle Wurfgegenstände wie Flaschen, Dosen).


8. Tiere dürfen im Sitzungssaal nicht mitgeführt werden. Ausgenommen hiervon sind die erforderlichen Begleithunde von sehbehinderten Personen. Von diesem Verbot ausgenommen ist das Führen der erforderlichen Dienstausrüstung (einschließlich der hierfür dienstrechtlich vorgesehenen Waffenausstattung) für Justiz- und Polizeikräfte.



Dr. Neidhardt


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