Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus und ist unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
Die Rechtsanwälte gehören der jeweils örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer (siehe Kasten rechts) an und stehen unter ihrer Aufsicht. Die Rechtsanwaltskammer ist als öffentlich-rechtlicheKörperschaft organisiert und regelt die Zulassung neuer Rechtsanwälte sowie die Rücknahme der Zulassungen.
Die übergeordnete Bundesrechtsanwaltskammer (siehe weiterer Kasten rechts) stellt eine elektronisches bundeseinheitliches Rechtsanwaltsregister zur Verfügung, in der sämtliche bei den regionalen Kammern zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfasst sind. Dieses Register ist nicht dazu bestimmt, dem Rechtsuchenden geeignete Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte zu vermitteln.
Vielmehr soll das Register Auskunft darüber geben, ob eine Person als Rechtsanwalt zugelassen ist, wo ein Rechtsanwalt seinen
Kanzleisitz hat und welche Rechtsanwaltskammer für ihn zuständig ist.
Elektronisches Rechtsanwaltsregister
Die Bundesrechtsanwaltskammer bietet außerdem einige Links zu Anbietern einer Anwaltssuche an:
Anwaltsverzeichnisse mit Suchfunktion
(Seite der Bundesrechtsanwaltskammer)
Rechtsanwaltskammern
Es gibt vier Rechtsanwaltskammern in Baden-Württemberg:
Landgerichtsbezirke Baden-Baden,
Freiburg, Offenburg, Konstanz und
Waldshut-Tiengen
Landgerichtsbezirke Heidelberg,
Karlsruhe, Mannheim und Mosbach
Landgerichtsbezirke Ellwangen,
Heilbronn, Stuttgart und Ulm
Landgerichtsbezirke Tübingen,
Hechingen, Rottweil und Ravensburg
Bundesrechtsanwaltskammer
Informationen über die Bundesrechtsanwaltskammer erhalten Sie auf deren Homepage.
Anwaltliche Vertretung
Weitere Informationen über die anwaltliche Vertretung erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg.