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Bereitschaftsdienst

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen Bereitschaftsdienst eingerichtet.

Der Bereitschaftsdienst ist außerhalb der Dienstzeit eingerichtet für Angelegenheiten, die so eilig sind, dass nicht abgewartet werden kann, bis das Verwaltungsgericht wieder regulär Dienst hat.

Der Bereitschaftsdienst besteht an Freitagen, die keine Feiertage sind, bis 17 Uhr und an Samstagen, die keine Feiertage sind, bis 11:30 Uhr.

Bitte beachten Sie:

Der Bereitschaftsdienst kann nur für besonders dringende Rechtsschutzbegehren in Anspruch genommen werden, bei denen es dem Rechtsschutzsuchenden nicht zugemutet werden kann, den nächsten regulären Werktag abzuwarten. Im Bereitschaftsdienst nimmt der Bereitschaftsdienstrichter die Aufgaben der nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständigen Kammer wahr und trifft erforderlichenfalls die zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen Entscheidungen. Stellt der Bereitschaftsdienstrichter fest, dass die Sache auch im normalen Geschäftsgang bearbeitet werden kann, ohne dass sich hieraus Nachteile für den Betroffenen ergeben, trifft er keine Entscheidung.

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