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Praktische Studienzeit

Jedes Jahr bietet das Verwaltungsgericht Karlsruhe ein einmonatiges Gruppenpraktikum für Studierende der Rechtswissenschaften an, das als „Praktische Studienzeit“ nach § 5 JAPrO anerkannt wird. Dieses soll die Bedeutung des Rechts im Rechtsleben veranschaulichen und das Verständnis für die sozialen Bedingungen und Auswirkungen des Rechts sowie für das Verhältnis von materiellem Recht und Verfahrensrecht erleichtern.

Das Gruppenpraktikum im Jahr 2024 ist bereits durchgeführt worden. Im Jahr 2025 wird ein Gruppenpraktikum stattfinden. Der genaue Zeitraum und die Ausschreibung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

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