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Verwaltungsgericht Karlsruhe: Geschäftsentwicklung 2025 und Ausblick
Datum: 16.04.2026
Kurzbeschreibung:
Das Jahr 2025 war für das Verwaltungsgericht Karlsruhe durch die höchsten Asyleingänge seit 2017 geprägt; im Vergleich zum Jahr 2024 (5.314 Eingänge) haben sie sich auf 10.479 nahezu verdoppelt. Gleichzeitig war das Gericht für diese Eingangszahlen personell erheblich unterbesetzt, was trotz erneut gesteigerter Asylerledigungen zu einem drastischen Anwachsen des Asylbestands auf 4.634 Verfahren geführt hat; im Vergleich zum Vorjahr (1.927 Verfahren) stellt dies eine Zunahme von rund 145 % dar. Dennoch konnten die Laufzeiten von Asylklageverfahren gegenüber 2024 (5,3 Monate) nochmals auf durchschnittlich 4,7 Monate verkürzt werden, was maßgeblich auf die zum 1. Juli 2024 eingerichteten spezialisierten Asylkammern mit landesweiter Zuständigkeit zurückzuführen ist; dort dauerte ein Asylklageverfahren nur 2,8 Monate.
Auch im Bereich der allgemeinen Verwaltungsrechtssachen gingen im Jahr 2025 rund 16 % mehr Verfahren als im Vorjahr ein. Einen Zuwachs gab es hier vor allem wegen der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Bausachen zur Jahresmitte 2025, die zu einer Steigerung der baurechtlichen Eingänge um 73 % (2025: 310 Eingänge, 2024: 180) geführt hat. Daneben haben Anträge auf die gerichtliche Anordnung von Durchsuchungen bei Abschiebungen, die seit Herbst 2025 aufgrund einer neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erforderlich sind, zu dem Verfahrensanstieg beigetragen. Die erhöhte Verfahrenslast konnte bei den Allgemeinverfahren dank gleichfalls gesteigerter Erledigungszahl annähernd aufgefangen werden. Die durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten blieben sowohl bei den Klageverfahren (9,4 Monate) als auch bei den Eilverfahren (2,3 Monate) auf dem guten Vorjahresniveau stabil.
Im Jahr 2026 ist angesichts der hohen Bestandsbelastung mit einem spürbaren Anstieg der Verfahrensdauer in Asylverfahren zu rechnen. Mittelfristig sind zwar mit Blick auf die derzeit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anhängigen Asylanträge rückläufige Asyleingänge zu erwarten. Eine sichere Prognose ist jedoch wegen der kaum kalkulierbaren Entscheidungspraxis des BAMF – insbesondere mit Blick auf etwaige Widerrufsverfahren bei syrischen Flüchtlingen, die in der Vergangenheit einen internationalen Schutzstatus erhalten haben – nicht möglich. Zudem tritt am 12. Juni 2026 die umfangreichste Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) seit Jahrzehnten in Kraft, die für die Verwaltungsgerichtsbarkeit eine erhebliche zusätzliche Herausforderung darstellt.
Der zeitlich befristete Personalzuwachs im Jahr 2025 von durchschnittlich rund 9 Vollzeitstellen im richterlichen (2025: 45,36 Arbeitskraftanteile, 2024: 36,22) und knapp 2,5 Vollzeitstellen im Unterstützungsbereich (2025: 26,86 Arbeitskraftanteile, 2024: 24,38) blieb weit hinter dem durch die sehr stark angestiegenen Asyleingänge ausgelösten Personalbedarf zurück, was beide Berufsgruppen wiederholt an ihre Belastungsgrenzen gebracht hat. Eine nachhaltig schnelle Bearbeitung der Asylverfahren erfordert eine konstante Personalausstattung mit unbefristeten Stellen, die auch die aufgelaufenen Asylbestände in den Blick nimmt und über einen längeren Zeitraum die erheblichen Unterdeckungen der letzten Jahre ausgleicht. Darüber hinaus werden die vom Bundesgesetzgeber in Umsetzung der GEAS-Reform vorgegebenen Regel-Verfahrenslaufzeiten von sechs Monaten für eine Asylklage und von einer Woche bei Asyleilverfahren sowie zwei Wochen bei Eilverfahren im Grenzverfahren nur mit zusätzlichem Personal zu erreichen sein.
Der Präsident des Verwaltungsgerichts Karlsruhe Christian Pohl führt dazu aus: „Dank einer außergewöhnlichen Leistung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir das Schiff in hohem Tempo auf Kurs gehalten. Doch die Arbeit im roten Bereich ist auf Dauer kein Mittel, um dieses Niveau zu halten. Qualitativ gute und angemessen schnelle Rechtsprechung erfordert eine konstant auskömmliche Personalausstattung. Ich meine, das sollte uns der Rechtsstaat wert sein.“
Zu den Einzelheiten siehe folgende Dokumente: