Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Naturschutzrechtliche Nebenbestimmung für den Heldbock: Ankündigung des Termins zur mündlichen Verhandlung
Datum: 06.07.2026
Kurzbeschreibung: In einem Klageverfahren, das sich isoliert gegen eine Zahlungspflicht für ein Maßnahmenkonzept zum Schutz einer streng geschützten Käferart richtet, wurde Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt.
In einem Klageverfahren, das sich isoliert gegen eine Zahlungspflicht für ein Maßnahmenkonzept zum Schutz einer streng geschützten Käferart richtet,
wurde Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf
Mittwoch, den 5. August 2026, 10:00 Uhr
in dem Verfahren 3 K 1845/24
im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts Karlsruhe,
76133 Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 1, Erdgeschoss,
Sitzungssaal 2.
Im Sitzungssaal steht nur ein begrenztes Angebot an Sitzplätzen zur Verfügung, das nach Reihenfolge des Eintreffens vergeben wird; für Vertreter der Medien ist ein Kontingent verfügbar.
Der Kläger, der in Karlsruhe ein mehrstöckiges Bürogebäude errichtet, wendet sich mit der vorliegenden Klage allein gegen die naturschutzrechtliche Nebenbestimmung, die ihn verpflichtet, einen Betrag zwischen 75.000 und 95.000 Euro für ein vom Regierungspräsidium noch zu entwickelndes Maßnahmenkonzept zur Habitatoptimierung für den Heldbock zu zahlen. (SK)