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Moot Court der Grundschüler der Gartenschule Karlsruhe am Verwaltungsgericht Karlsruhe

Datum: 03.07.2026

Kurzbeschreibung: Zwischen dem 15. und dem 18. Juni fand am Verwaltungsgericht Karlsruhe der alljährliche Moot Court mit den Viertklässlern der Gartenschule Karlsruhe statt.

Anhand von drei gespielten Gerichtsverhandlungen aus den Bereichen des Straf-, Zivil- und Verwaltungsrechts machten die Grundschülerinnen und Grundschüler erste Erfahrungen mit Rechtstaatlichkeit und der Funktionsweise der Justiz. Unter der Leitung der Staatsanwältin Annika Hasenpflug und der Verwaltungsrichter Melanie Binninger und Christian Wohlfahrt durften die Kinder spielerisch die Anwendung grundlegender Prinzipien, wie des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder der Unabhängigkeit der Richter, sowie die Bedeutung des argumentativen Diskurses vor Gericht erfahren, indem sie in die Rollen der Richter, der Rechtsanwälte, der Beteiligten, der Zeugen oder auch der Sachverständigen schlüpften.


Recht einhellig befand die große Strafkammer (bestehend aus acht Schüler-Richterinnen und Richter), dass der Dieb Langfinger für den Diebstahl von zwei Paar wertvollen Turnschuhen nunmehr ins Gefängnis müsse, weil er ja bereits zuvor strafrechtlich wegen Diebstahls in Erscheinung getreten sei und die damals verhängte Geldstrafe offensichtlich keine ausreichende Wirkung gezeigt habe.


Der einen Schmerzensgeldprozess nach sich ziehende Sturz in der Trampolinhalle, bei dem sich das Kind Hinkebein nach einem missglückten Saltoversuch ein Bein gebrochen hatte, sollte nach dem Ermessen der erkennenden Zivilkammer nicht das beantragte Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro rechtfertigen. Vielmehr war aus Sicht der Kinder ein Schadensersatz in Höhe von 4.500 Euro ausreichend, wobei die Trampolinhallenbetreiber zu erhöhten Sicherheitsvorkehrungen angehalten wurden.


Im dritten, verwaltungsrechtlichen Fall durften nach der Überzeugung der Kinderkammer 18 Waschbären in einem allgemeinen Wohngebiet verbleiben, auch wenn sich ein schlafloser Nachbar durch die Geräusche gestört fühlt. Die Kinder sahen bei einer Hundehaltung, die zweifelsohne zulässig ist, ähnliche Ruhestörungen. Das Wohlergehen der Waschbären und die artgerechte Haltung wurden nach Anhörung des Sachverständigen als gegeben erachtet.


Die Rückmeldungen der Kinder, der Lehrer sowie der Eltern waren durchweg sehr positiv. Das Verständnis dafür, in einem Streitgespräch auch die Belange des Gegenübers zu würdigen, wurde geweckt. Begeistert meldeten sich viele Kinder bei der Frage, wer später einmal Rechtswissenschaft studieren und Richter oder Rechtsanwalt werden möchte. (JH)