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Langjährige ehrenamtliche Richter des Verwaltungsgerichts Karlsruhe für ihren Dienst an der Gemeinschaft geehrt
Datum: 02.03.2026
Kurzbeschreibung: Der Präsident des Verwaltungsgerichts Christian Pohl hat heute im Rahmen einer Feierstunde fünf ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für ihren rund 25 Jahre dauernden Dienst an der Gemeinschaft Dank und Anerkennung ausgesprochen und eine Urkunde der Justizministerin des Landes Baden-Württemberg überreicht. Außerdem hat er alle übrigen im Oktober 2025 neu gewählten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter begrüßt und ihren Einsatz für den Rechtsstaat gewürdigt. Im Anschluss hat für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter eine Informationsveranstaltung stattgefunden.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind ein wesentlicher Bestandteil der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung. „Dass
Entscheidungen im Namen des Volkes ergehen, ist keine bloße Formel. Sie wird erst dann ernst genommen, wenn Menschen aus der Mitte der
Gesellschaft tatsächlich an der Rechtsprechung beteiligt sind.“, sagt der Präsident des Verwaltungsgerichts Christian Pohl.
„Vertrauen in unser Staatswesen und Zusammenhalt lassen sich nicht anordnen. Sie entstehen durch für jedermann zugängliche
Verfahren, durch Transparenz, durch Verlässlichkeit. Gerade an dieser Stelle wird die Bedeutung der ehrenamtlichen Richterinnen und
Richter deutlich.“
Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit betreffen Fragen, die Menschen unmittelbar bewegen: Aufenthalt und Integration, Bauen und Wohnen,
Umwelt- und Klimaschutz, Polizeirecht oder soziale Sicherung. „Ehrenamtliche Richter verbinden in diesen Bereichen den Prozess der
Rechtsprechung unmittelbar mit der Gesellschaft: Sie eröffnen Perspektiven, die auch außerhalb strikter juristischer Fachlogik
liegen können. Sie bringen Erfahrungen aus ihrem Beruf und Alltag ein. Sie stellen Fragen, die dabei helfen, Verständlichkeit zu
garantieren. Sie wirken als Medium zwischen Rechtssuchenden und Gericht, zwischen abstrakter Norm und konkreter Lebenswirklichkeit.“
– so Präsident Christian Pohl.
Der Einsatz als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter ist „ein sichtbares Zeichen dafür, dass unsere
Rechtsordnung nicht allein von Institutionen getragen wird, sondern von Menschen – Menschen, die bereit sind, sich einzubringen,
mitzudenken, Verantwortung zu übernehmen.“, so Christian Pohl weiter. „Dies ist gerade wichtig, wenn vermeintliche
Gewissheiten bröckeln und die Fliehkräfte in unserer Gesellschaft zunehmen.“ Christian Pohl nimmt Bezug auf ein
berühmtes Zitat des großen Staatsrechtlers und ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts Ernst-Wolfgang
Böckenförde aus den 1960er Jahren: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst
nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist.“
Die Verwaltungsgerichtsordnung sieht vor, dass jede Kammer – also das Entscheidungsgremium – des Verwaltungsgerichts aus drei
Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern besteht. Die ehrenamtlichen Richter wirken mit, wenn das Verwaltungsgericht als Kammer nach
mündlicher Verhandlung entscheidet. Ein für jedes Verwaltungsgericht bestellter Wahlausschuss wählt die ehrenamtlichen
Richter für fünf Jahre aus einer Vorschlagliste der Kreise und kreisfreien Städte. Die neue Wahlperiode hat am
31. Oktober 2025 begonnen. (JH)
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