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Pressemitteilung vom 06.06.2024
Datum: 06.06.2024
Kurzbeschreibung:
Am 04.06.2024 hat der Oberbürgermeister der Stadt Mannheim eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach die Fläche G1 – der Marktplatz in Mannheim – aufgrund der tödlichen Messerattacke auf einen Polizeibeamten am Freitag, den 31.05.2024, als sogenannte Gedenk- und Trauerstätte festgelegt wird. Veranstaltungen, Informationsstände und Versammlungen werden auf dieser Fläche – zunächst befristet bis zum 16.06.2024 – grundsätzlich untersagt.
Mit einem am Abend des 05.06.2024 beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingegangenen Eilantrag (1 K 2588/24) wendet sich der baden-württembergische Landesverband der Alternative für Deutschland (AfD), der eine Versammlung für Freitag, den 07.06.2024, auf dem Mannheimer Marktplatz geplant und bei der Stadt Mannheim angemeldet hat, gegen die Allgemeinverfügung vom 04.06.2024 und eine von der Stadt Mannheim am 05.06.2024 erlassene Auflage, wonach die angemeldete Versammlung vom Marktplatz auf den Paradeplatz verlegt werden soll.
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe beabsichtigt, im Laufe des heutigen Tages über den Eilantrag zu entscheiden. (SC)