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Allgemeinverfügung der Stadt Baden-Baden betreffend den Battertfelsen „Badener Wand“

Datum: 22.07.2025

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 22.07.2025

In vier Klageverfahren wegen Anfechtung eines für den Battertfelsen „Badener Wand“ verfügten ganzjährigen Betretungsverbots

 

wurde Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf

 

Dienstag, den 29. Juli 2025

10:00 Uhr

in den Verfahren 6 K 4038/23, 6 K 4328/23, 6 K 4352/23 und 6 K 4480/23

 

in den Räumlichkeiten des Generallandesarchivs Karlsruhe,

76133 Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 3, Erdgeschoss,

Vortragssaal.

 

 

Im Sitzungssaal steht nur ein begrenztes Angebot an Sitzplätzen zur Verfügung; für Vertreter der Medien ist ein Kontingent nach vorheriger Anmeldung verfügbar. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die beigefügte sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden verwiesen. (JH)





Sitzungspolizeiliche Anordnung vom 22. Juli 2025 

- Der Vorsitzende -

 

 

In den Verfahren 6 K 4038/23, 6 K 4328/23, 6 K 4352/23 und 6 K 4480/23 ergeht für den Termin zur mündlichen Verhandlung am 29. Juli 2025, 10.00 Uhr, Vortragssaal in den Räumlichkeiten des Generallandesarchivs Karlsruhe – die folgende sitzungspolizeiliche Anordnung:



  1. Die mündliche Verhandlung beginnt am 29. Juli 2025, 10.00 Uhr, im Vortragssaal des Generallandesarchivs Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 3, 76133 Karlsruhe. Für die gesamte mündliche Verhandlung gelten die nachfolgenden Regelungen.

  2. Zuhörer und Medienvertreter erhalten 45 Minuten vor Beginn der Sitzung Einlass in den Sitzungssaal. Im Sitzungssaal stehen für Zuhörer und Medienvertreter 36 Sitzplätze zur Verfügung.

  3. Für Medienvertreter werden in der vorderen Bankreihe 6 Sitzplätze reserviert. Sofern aus dem Kontingent von 6 Sitzplätzen bis 10 Minuten vor Verhandlungsbeginn Plätze frei bleiben, können sie auch von sonstigen Zuhörern in Anspruch genommen werden; Entsprechendes gilt umgekehrt. 

  4. Der Einlass erfolgt nach der Reihenfolge des Eintreffens vor dem Vortragssaal. Eingelassene Zuhörer und Medienvertreter erhalten eine Platzkarte, die zum erneuten Einlass berechtigt. Sobald die zur Verfügung stehenden Sitzplätze erschöpft sind, wird Zuhörern und Medienvertretern der weitere Einlass nicht mehr gestattet. Dies gilt nicht für Fernsehteams und Fotografen, die nach dem Aufruf der Sache entsprechend Nr. 6 dieser Anordnung den Sitzungssaal wieder verlassen.

  5.  Für jedes Medienorgan (Zeitung, Rundfunk- oder Fernsehanstalt, Presseagentur usw.) wird jeweils nur ein Sitzplatz zur Verfügung gestellt. Dieser ist vorab per E-Mail bei der Pressestelle des Gerichts anzumelden. Der Einlass erfolgt in der Reihenfolge der bei der Pressestelle des Verwaltungsgerichts eingegangenen Anmeldungen. Im Übrigen sind Reservierungen nicht statthaft.

  6. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind während der Sitzung ausnahmslos untersagt. Fernsehteams und Fotografen dürfen im Sitzungssaal jeweils von ihrem Einlass an bis zum Sitzungsbeginn Foto- und Filmaufnahmen anfertigen. Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal wird pro Fernsehmedium nur ein Kamerateam zugelassen. Die Persönlichkeitsrechte der Prozessbeteiligten sind zu wahren. Mit Bild- und Tonaufnahmen des Gerichts außerhalb des Sitzungssaals besteht kein Einverständnis. Ab dem Aufruf der Sache haben Fernsehteams und Fotografen den Sitzungssaal unverzüglich zu verlassen, soweit sie nicht über einen Sitzplatz verfügen.

  7. Allen Personen ist im Sitzungssaal das Mitführen von Waffen sowie von Gegenständen untersagt, die geeignet sind, andere körperlich zu verletzen (u.a. Waffen im Sinne des Waffengesetzes, Schirme, Stöcke, Taschenmesser, Scheren, Rasierklingen, potentielle Wurfgegenstände wie Flaschen, Dosen).

  8. Tiere dürfen im Sitzungssaal nicht mitgeführt werden. Ausgenommen hiervon sind die erforderlichen Begleithunde von sehbehinderten Personen. Von diesem Verbot ausgenommen ist das Führen der erforderlichen Dienstausrüstung (einschließlich der hierfür dienstrechtlich vorgesehenen Waffenausstattung) für Justiz- und Polizeikräfte.

gez. Pohl