: Verwaltungsgericht Karlsruhe
Dienstgebäude Nördliche Hildapromenade 1
(Hier befinden sich die Sitzungssäle 1, 2 und 5)
Pressemitteilung
Karlsruhe, 02.06.2026
Widerruf von Corona-Soforthilfe wegen fehlender Mitwirkung im Rückmeldeverfahren rechtmäßig
Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat mit heute den Beteiligten bekannt gegebenen Urteilen zwei als Musterverfahren behandelte Klagen eines Apartmenthotel-Betreibers und einer freiberuflichen Sängerin abgewiesen. Die Klagen richten sich gegen den von der beklagten L-Bank ausgesprochenen Widerruf einer im Jahr 2020 gewährten Corona-Soforthilfe. Der Widerruf war ausgesprochen worden, weil sich die Kläger nicht an dem von der Beklagten im Bewilligungsbescheid vorbehaltenen nachträglichen Überprüfungsverfahren beteiligt hatten.