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Presse / Aktuelles

Pressemitteilung                               Karlsruhe, 02.06.2026

Widerruf von Corona-Soforthilfe wegen fehlender Mitwirkung im Rückmeldeverfahren rechtmäßig

Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat mit heute den Beteiligten bekannt gegebenen Urteilen zwei als Musterverfahren behandelte Klagen eines Apartmenthotel-Betreibers und einer freiberuflichen Sängerin abgewiesen. Die Klagen richten sich gegen den von der beklagten L-Bank ausgesprochenen Widerruf einer im Jahr 2020 gewährten Corona-Soforthilfe. Der Widerruf war ausgesprochen worden, weil sich die Kläger nicht an dem von der Beklagten im Bewilligungsbescheid vorbehaltenen nachträglichen Überprüfungsverfahren beteiligt hatten. 

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